Wirtschaft

Zahlst du Strafe, wenn du Fake-Artikel bestellst?

Heute Redaktion
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In Wien wurde ein Reisebus voller gefälschter Designer-Ware aufgehalten. Offenbar wollte man die Stücke weiterverkaufen. Wie ist das aber, wenn eine Privatperson Fakes bestellt?

Im Internet findet man alles. Also wirklich alles! Das dürfte mittlerweile jedem klar sein. Häufig gelangt man auch auf Seiten, die mit besonderen Deals locken. Vermeintliche Designer-Ware wird zum Spottpreis verkauft. Da kann es passieren, dass man sich dazu hinreißen lässt, ein Gucci-Shirts für ein paar Euro zu bestellen.

Leider verscherbeln große Luxusmarken ihre Ware nicht einfach so im Internet. Bei absurdgünstigen Produkten kann man getrost davon ausgehen, dass es sich um Fälschungen handelt. Was passiert aber, wenn man sich ein Shirt bestellt, ohne sich über die Fälschung bewusst zu sein?

Womit muss ich rechnen, wenn der Zoll die Ware abfängt?

Klare Antwort: Wird ein Paket mit Fake-Ware beim Zoll abgefangen, dann kommt es wohl auch nie bei dir zu Hause an. Dafür aber ein Brief vom Zoll. Dabei soll man der Vernichtung der Ware zustimmen. Andernfalls droht ein Gerichtsverfahren.

Hinzu kommt, dass der eigentliche Hersteller gegen die Fälscher vorgehen könnte. Dabei kommt es ebenfalls zu einem Gerichtsverfahren. Zwar nicht gegen dich, jedoch kann es passieren, dass du die Anwaltskosten der Designer übernehmen musst. Und unabhängig davon, ob du die Stücke absichtlich oder unwissentlich bestellt hast.

Auch die Finanzbehörde könnte sich für die Fake-Ware zu interessieren beginnen: Denn zu dem ganzen Chaos drohen noch Verwaltungsstrafen bis zu 15.000 Euro, wenn man die Produkte vorsätzlich bestellt hat.