Österreich
Wutlenker schoss auf Mann auf S3: Elf Jahre Haft
Ein Kellner (29) war Ende Mai auf der S3 zum Wutlenker geworden, sah rot und schoss aus dem fahrenden Wagen auf einen anderen Lenker (55), das Projektil blieb im Wagen stecken.
Für eine Wahnsinnstat im engeren Sinn musste sich ein Koch und Vater eines kleinen Kindes heute am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Rückblick: Am 27. Mai 2019 hatte ein 55-jähriger Mitsubishi-Lenker (öster. Staatsbürger) einen Klein-Lkw auf der S3 bei Sierndorf (Bez. Korneuburg) überholen wollen, betätigte den Blinker und wollte auf die linke Fahrspur. Im letzten Moment merkte der 55-Jährige, dass er von einem anderen Fahrzeug überholt wurde. Der 55-Jährige ärgerte sich nach dem Überholvorgang sehr und betätigte die Lichthupe.
Der andere Lenker, ein 29-jährige Kellner aus Österreich, reduzierte die Geschwindigkeit, auf gleicher Höhe schoss er auf den 55-Jährigen. Das Projektil der Steyr Pieper (6,35 mm) durchdrang nicht die Seitenscheibe, sondern wurde von der Gummidichtung des Fensters aufgehalten. Der 55-Jährige merkte sich die Nummerntafel, wählte den Notruf, der Wutlenker wurde in Stockerau festgenommen, wanderte in U-Haft.
"War aus der Spur"
Das kleine Kaliber kann dennoch tödlich sein, ein Gutachten untermauert: Bei vier Schussversuchen mit der Tatwaffe und -munition auf Pkw-Fensterscheiben konnte der Sachverständige insgesamt drei glatte Durchschüsse erzielen.
Jetzt musste der Vater eines kleinen Kindes in Korneuburg wegen versuchten Mordes vor Gericht. Dabei gestand er die Schussabgabe, meinte aber: "Ich war aus der Spur, hatte Streit mit der Freundin und auch berufliche Probleme. Außerdem habe ich vor dem Vorfall zu viel getrunken und gekokst." Eine Waffenbesitzkarte habe er damals gehabt, die Tatwaffe gehöre dem Opa, die habe er just an diesem Tag nach Wien mitnehmen wollen. Und nur deshalb sei sie zufällig auf der Mittelkonsole gelegen.
Sein Anwalt, niemand geringer als Werner Tomanek, erklärte: "Das war eine Drohung, kein Mordversuch, mein Mandant wollte ja übers Auto schießen."
Das Opfer sagte: "Er schaute mir auf gleicher Höhe in die Augen, ich hörte den Knall, ich dachte jetzt hat er mich erschossen. Ich blickte mich in den Spiegel, um etwaige Wunden oder Streifschüsse zu orten. Ich hätte auch jene Abfahrt nehmen müssen, die der Schütze genommen hatte, aber in Todesangst fuhr ich weiter."
Nach dem überzeugenden Auftritt des Opfers aus dem Bezirk Hollabrunn erweiterte Werner Tomanek das Spektrum und versuchte die Geschworenen in Richtung absichtlicher Körperverletzung zu bringen.
Der Kampf des Anwaltes fruchtete nicht. Die Geschworenen waren sich einig – einstimmig Mordversuch. Urteil: elf Jahre Haft (nicht rechtskräftig).
(Lie)