Wien
"Wurde verarscht" – Elfjährige in Wien missbraucht
Mit dem Versprechen von Ecstasy brachten zwei Teenager ihre Opfer (11, 14) zum Geschlechtsverkehr. Die Anklage macht sprachlos.
Die Gesellschaft habe versagt und alle Beteiligten im Stich gelassen: Die Staatsanwaltschaft zeichnete am Donnerstag ein tristes Bild von den beiden Angeklagten und ihren mutmaßlichen Opfern. Die jungen Männer (damals 17, 18) arbeitslos und familiär zerrüttet, die Mädchen (11, 14) auf Drogen und in einem Heim untergebracht…
Es ist ein dunkles Milieu, in dem Ende 2022 ein Deal geschlossen wurde, der da lautete: Sex gegen Ecstasy. Erwiesen ist, zu geschlechtlichen Handlungen mit den minderjährigen Mädchen kam es, dies belegen Videos von den Handys der Beteiligten. Was den Angeklagten zugute kommt: Auf den Clips sollen die Kinder scherzend und lachend zu sehen sein, eine Vergewaltigung habe es nicht gegeben, so der Anwalt des Erstangeklagten, Franz Pechmann. Warum die Mädchen dies bei der Polizei behauptet hätten? "Mein Mandant hat sie verarscht. Er hatte gar kein Ecstasy. Die Mädchen haben danach anderthalb Stunden auf die Drogen gewartet und als sie keine bekamen, sind sie zur Polizei gegangen und haben gesagt, wir wurden vergewaltigt."
Wegen Video keine Vergewaltigung angeklagt
Den Video-Beweisen ist somit zu verdanken, dass der hautpangeklagte Iraker und der Zweitangeklagte sich "nur" wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sowie Kinderpornographie und Drogendelikten verantworten müssen. Wie hoch die Strafe im Falle einer Verurteilung ausfällt, hängt auch davon ab, ob das Gericht den vorbestraften Männern Glauben schenkt. Laut diesen gaben sich die Mädchen als 16- und 18-Jährige aus. Doch aus Sicht der Staatsanwältin hätten die Angeklagten wissen müssen, dass die Opfer weitaus jünger sind. "Schließlich waren sie ungeschminkt und hatten ihre Schultaschen dabei."
Anwalt will Einweisung abwenden
Beim Prozess am Donnerstag bekannten sich die Angeklagten teilweise schuldig. "Klar ist, Rückenwind hat mein Mandat nicht", gab Anwalt Pechmann zum Auftakt zu. Sein Ziel: Dem heute 19-Jährigen die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu ersparen. Eine schwierige Aufgabe, denn der junge Mann hatte zuvor bereits in einer anderen Strafsache eine bedingte Einweisung ausgefasst.
Nach Erörterung der Anklage wurde die Öffentlichkeit zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Minderjährigen ausgeschlossen. Ein Urteil wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.