Asylwerber abgezockt

Wucher-Vermieterin kassiert Freiheitsstrafe

Eine Schweizerin hat in Zürich und Spreitenbach Zimmer zu Wucher-Mieten angeboten – nun wurde sie vom Bundesgericht rechtskräftig verurteilt.
Newsdesk Heute
15.03.2025, 08:46

Das Bundesgericht hat eine Frau wegen gewerbsmäßigen Wuchers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie hatte in Zürich und Spreitenbach an 42 Personen überteuerte Zimmer vermietet.

Die betroffenen Mieter befanden sich laut Gericht in einer Notlage, viele von ihnen waren Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene, die kaum Deutsch sprachen. Das Bundesgericht bestätigte damit ein Urteil des Zürcher Obergerichts.

Die Frau saß kurzzeitig in Untersuchungshaft, zudem wurden 80.000 Franken auf ihren Konten gesperrt, um Verfahrenskosten zu decken, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.

Schimmel, Kakerlaken und Ratten

Die Vermieterin hatte drei größere Wohnungen gemietet und die einzelnen Zimmer zu überhöhten Preisen weitervermietet. In einer Wohnung zahlte sie selbst 3.850 Franken (fast 4000 Euro) Monatsmiete, verlangte von ihren Untermietern aber zwischen 900 und 1.260 Franken pro Zimmer.

Laut Gericht lagen die verlangten Mieten teilweise bis zu 158 Prozent über dem ortsüblichen Mietzins. Einige Zimmer wiesen zudem erhebliche Mängel auf: In einem Badezimmer wurde großflächiger Schimmel gefunden, in einer anderen Wohnung gab es Kakerlaken, in einer dritten Hinweise auf Rattenbefall.

Mieterverband begrüßt Urteil

Der Mieterverband begrüßt das Urteil. Geschäftsführerin Linda Rosenkranz sagt: "Das Bundesgericht macht mit dem Urteil unmissverständlich klar, dass es ein Verbrechen ist, wenn Vermieter die Notlage von Mietern ausnutzen." Sie hofft, dass sich Betroffene künftig eher trauen, Anzeige zu erstatten. Laut Mieterverband ist Mietwucher weit verbreitet – allein in Zürich gebe es mehrere Hundert vergleichbare Fälle.

Die Problematik betrifft laut Tamedia-Zeitungen nicht nur sozial Benachteiligte. Auch gut verdienende Fachkräfte aus dem Ausland würden mit überhöhten Mieten konfrontiert, wenn sie dringend eine Unterkunft brauchen. "Auch sie sehen sich gezwungen, völlig überhöhte Mieten zu akzeptieren", sagt Larissa Steiner, Leiterin der Rechtsabteilung des Zürcher Mieterverbandes.

Hauseigentümerverband kritisiert Untermietpraxis

Der Hauseigentümerverband (HEV) sieht sich durch das Urteil ebenfalls bestätigt – allerdings aus einem anderen Grund. HEV-Direktor Markus Meier betont, dass die verurteilte Frau keine Eigentümerin der vermieteten Objekte war, sondern selbst Mieterin. "Genau solche Missstände wollten wir mit einer strengeren Regelung der Untermiete verhindern", sagt Meier. Doch der Mieterverband habe sich gegen eine entsprechende Gesetzesänderung gestellt.

Meier kritisiert zudem die vom Mieterverband genannte Zahl mehrerer Hundert Wucherfälle in Zürich. Diese sei "völlig aus der Luft gegriffen und eine unfundierte Behauptung".

Das Urteil setzt nun eine klare Grenze: Wer die Notlage von Mietern systematisch ausnutzt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht für gewerbsmäßigen Wucher Strafen von bis zu zehn Jahren vor.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.03.2025, 11:03, 15.03.2025, 08:46
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