Coronavirus

Worst Case: Das passiert, wenn Corona-Ampel Rot zeigt

Am heutigen Freitag hat die Bundesregierung die offizielle Corona-Ampel vorgestellt. 4 Städte starteten mit gelbem Licht. Doch was passiert bei Rot?

Roman Palman
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Die Corona-Ampel der Regierung ging am 4. September offiziell in Betrieb.
Die Corona-Ampel der Regierung ging am 4. September offiziell in Betrieb.
Sozialministerium, picturedesk.com/Science Photo Library

Die neue Corona-Ampel der Bundesregierung ist der Maßstab für alle weiteren Corona-Maßnahmen, die ab sofort regional umgesetzt werden. Die Ampel ist in vier Stufen bzw. Farben – grün, gelb, orange und rot – unterteilt. Sie spiegeln die Risikoeinschätzung einer 19-köpfigen Experten-Kommission wider, die ab sofort jeden Donnerstag zusammentreten wird.

Schon bei Gelb ("mittleres Risiko") gibt es eine Rückkehr zur Maskenpflicht. In allen Geschäften, der Gastronomie und auch innerhalb der Schulgebäude – allerdings nicht in den Klassen selbst – muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für Veranstaltungen gibt es verschiedene Besucherobergrenzen. Aktuell sind die drei Hauptstädte Wien, Linz und Graz sowie der Tiroler Bezirk Kufstein davon betroffen.

Das bedeuten die einzelnen Farben der Corona-Ampel.
Das bedeuten die einzelnen Farben der Corona-Ampel.
Screenshot Website Gesundheitsministerium

11 Punkte – das droht im Worst-Case-Szenario:

Doch was passiert, wenn die Ampel auf Rot ("sehr hohes Risiko") umschaltet? Kommt es zu "unkontrollierten Ausbrüchen und einer großflächigen Verbreitung des Virus, dann springt der gesamte betroffene Bezirk mit aller Kraft auf die Bremse! Auf der offiziellen Website der Corona-Ampel erklärt die Regierung, was im Worst-Case-Szenario passiert:

➤ Mindestabstand: Zu allen haushaltsfremden Personen und anderen Menschengruppen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, sofern nicht andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

➤ Maskenpflicht: In allen Öffis, Geschäften, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Veranstaltungen und Kinderbetreuungsstätten, beim Kontakt mit Risikogruppen sowie in öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen sind Besucher, Kunden und Angestellte verpflichtet eine Schutzmaske zu tragen. Auch im Freien muss hier eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. 

Ausgenommen davon sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Lokalbesuchen sind Kunden am Tisch ("Essplatz") von der Maskenpflicht befreit.

➤ Home Office: Angestellte und Mitarbeiter sollen wo es möglich ist ins Home Office wechseln. Ansonsten wird unter Beachtung obiger Vorgaben weitergewerkelt. Kundenkontakte sollen zudem nur mehr in essentiellen Bereichen (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen, etc.) zulässig sein.

➤ Schulen: Alle Schulen werden auf Notbetrieb umgestellt. Es soll Überbrückungsangebote wie Distance-Learning geben und Lernstationen eingerichtet werden. In Volksschulen, NMS und Unterstufen werden an den Standorten selbst im Ersatzbetrieb nur Kleingruppen ganztags betreut. In Bibliotheken darf nur noch ausgeliehen werden.

➤ Sport: Fitnesscenter u. ä. Sportstätten und Freizeiteinrichtungen müssen schließen, Leistungssport bleibt unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen erlaubt. Wer im Freien sportelt, darf dies nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern. Sportarten, wo es zu Körperkontakt kommt, sind aber einzustellen. 

➤ Betretungsverbote: Im Gesundheits- und Sozialbereich wird es Betretungsverbote für Besucher – mit definierten Ausnahmen, wie für Kinder- und Palliativstationen – geben. Wer doch hinein darf, muss Maske tragen. Kur- und Reha-Anstalten sind geschlossen, nur unbedingt erforderliche Rehamaßnahmen werden noch durchgeführt.

➤ Veranstaltungen: Bei Rot gilt vorraussichtlich ab 1. Oktober 2020 ein vollständiger Stopp im Event-Bereich. Es wird keine Veranstaltungen mehr geben. Das gilt sowohl im Kultur- als auch Sportbereich, auch Fach- und Publikumsmessen sind davon betroffen. Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, Beerdigungen und Trauungen sollen aber noch definiert werden. 

➤ Hotellerie: Bei rotem Ampellicht werden die Hotels der Region für touristische Zwecke nach Ermöglichung einer geordneten Abreise geschlossen.

➤ Gastronomie: Die Bevölkerung soll von Restaurantbesuchen absehen und stattdessen Zustelldienste nutzen. Das Betreten der Lokale wird nur zur Selbstabholung erlaubt. Und es gibt eine ...

➤ Sperrstunde: Für alle Events und Lokale ist ab 23 Uhr Schicht im Schacht!

➤ Transporte: Bei Personentransporten und in Taxis gelten ebenso Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln. Touristen-Fahrten werden gänzlich eingestellt.

Die gesamte Pressekonferenz der Bundesregierung zum Nachschauen:

So funktionieren die Corona-Kommission und Corona-Ampel.
So funktionieren die Corona-Kommission und Corona-Ampel.
Sozialministerium