Österreich
"Sollten ins Paradies"– lebenslang für Mord an 3 Kinder
Eine Frau (32) soll am 17.10.2020 in Wien ihre Kinder (8,3,1) mit einem Polster erstickt haben. Der Fall musste nun ein zweites Mal verhandelt werden.
Der schreckliche, mutmaßliche Dreifachmord an ihren eigenen Kindern musste nun ein zweites Mal vor ein Wiener Schwurgericht. Beim ersten Prozess – die gebürtige Nepalesin wurde am 1. März zu lebenslanger Haft plus Einweisung verurteilt – passierte ein Formalfehler.
Darum wird Mordprozess wiederholt
Die Obfrau der Geschworenen hatte die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen. Der Oberste Gerichtshof ordnete eine Neudurchführung des Prozesses an, da dadurch Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wurde.
"Wollte mit Kindern in den Himmel"
Die studierte Mathematikerin war laut eigener Aussage verzweifelt mit ihrer arrangierten Ehe und ihrem Dasein als Hausfrau und Mutter. Warum sie dann ihre eigenen Kinder auf grausame Art und Weise mit einem Polster erstickte, fragte der Richter. "Weil ich sie liebe – ich wollte mit ihnen in ins Paradies gehen", antwortete die 32-jährige laut Gutachter Dr. Hofmann höchst depressive aber nicht unzurechnungsfähige Frau. Nachdem ihre Kinder tot waren, schnitt sie sich ihre Pulsadern auf und trank Schädlingsbekämpfungsmittel. Als der Selbstmordversuch scheiterte, rief sie die Polizei. Doch für die zwei Kinder im Alter von acht und drei Jahren, sowie den acht Monate alten Säugling kam jede Hilfe zu spät.
Star-Anwältin Astrid Wagner war nach dem Urteil sichtlich enttäuscht. Ihre psychisch schwer beeinträchtigte Mandantin bekam– wie auch beim ersten Prozess – lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt. Für Wagner sei sogar die Unabhängigkeit des Gerichts in Frage gestellt. "Wenn Geschworene offenbar blindlings den Ausführungen und Empfehlungen des psychiatrischen Gutachters folgen und sich keine eigene Meinung bilden, kann man sich Schwurgerichte dieser Art in Zukunft sparen." Sie kündigte postwendend an: "Wir gehen in Berufung." Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.
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