Niederösterreich
Wolf in NÖ erschossen – Verfahren abgebrochen
Es gebe laut Staatsanwaltschaft keine Ermittlungsansätze zur Täterausforschung.
Im Fall eines im Juli in der Donau bei Tulln entdeckten erschossenen Wolfs wird es keine juristischen Konsequenzen geben. Das Verfahren wurde laut Leopold Bien, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, abgebrochen. Es hätten sich "keine Ermittlungsansätze zur Täterausforschung ergeben", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage. Erhebungen waren zunächst gegen Unbekannt wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes gelaufen.
Schuss vermutlich aus Jagdgewehr
Entdeckt wurde das Tier am 11. Juli. Einer veterinärmedizinischen Untersuchung zufolge wurde der Wolf durch einen gezielten Schuss getötet. Das Projektil dürfte laut früheren Polizeiangaben aus einem Jagdgewehr gestammt haben.