Coronavirus

"Wohnzimmer-Tests" für Friseur-Besuche zulassen?

AK-Präsident Johann Kalliauer kritisiert die Tests für Friseur-Besuche und bezeichnet sie als einen "Schildbürgerstreich" der Bundesregierung.

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Ab 8. Februar sind Friseure wieder offen.
Ab 8. Februar sind Friseure wieder offen.
picturedesk.com (Symbolbild)

In die lange Reihe von Pleiten, Pech und Pannen in der Pandemiebekämpfung der Bundesregierung reiht sich jetzt ein weiterer Nonsens ein: Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, kritisiert die vorgeschriebenen Tests bei Friseur-Besuchen als Schildbürgerstreich:

"Gerade am Land gibt es keine dichte öffentliche und kostenlose Test-Infrastruktur. Da müssen sich dann Menschen, die zum Friseur gehen wollen, in eine Apotheke oder zum Arzt begeben. Und zahlen dort 40 bis 60 Euro pro Test. Das steht in keinem Verhältnis zu den Kosten des eigentlichen Frisör-Besuchs."

"Wir müssen wirklich alles tun, um diese Pandemie in den Griff zu bekommen", so Kalliauer. "Aber solche Schildbürgerstreiche tragen nichts dazu bei. Ganz im Gegenteil – sie verdrießen zusätzlich Menschen. Ohnehin sind schon viel zu viele von den Maßnahmen der Bundesregierung nicht mehr überzeugt. Das hat seine Gründe", sagt der AK-Präsident.

"Wohnzimmertests" anerkennen

Und weiter: "Im Dezember zum Beispiel wollte man die älteren, vulnerablen Gruppen schützen. Was hat die Regierung getan? Statt die Altenheimbewohner zu schützen, hat man die Skilifte auf- und die Schulen zugesperrt."

Kalliauer fordert die sofortige Rücknahme dieses Schildbürgerstreichs: "Das würde der Bundesregierung vielleicht auch helfen, wieder ein bisschen mehr Akzeptanz für ihre Maßnahmen zu bekommen. Und wenn die Regierung diesen Nonsens schon nicht zurücknimmt, dann soll sie wenigstens die deutlich günstigeren 'Wohnzimmertests' anerkennen", so der AK-Präsident.

Wie "Heute" berichtete, dürfen die Friseure ab 8. Februar wieder aufsperren und Kunden empfangen. Dazu muss allerdings ein Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein "Wohnzimmer-Test" gilt hingegen nicht.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com