Coronavirus

Wo die FFP2-Maske ab Montag überall Pflicht ist

Neben Handel und Öffis gilt die FFP2-Pflicht auch in anderen Bereichen, so etwa in Ordinationen oder Krankenhäusern. Die genauen Infos gibt es hier.

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Die neue Bedeckung für Mund und Nase muss verpflichtend im Handel und den Öffis getragen werden, auch in Ordinationen und Krankenhäusern ist die FFP2-Maske Pflicht.
Die neue Bedeckung für Mund und Nase muss verpflichtend im Handel und den Öffis getragen werden, auch in Ordinationen und Krankenhäusern ist die FFP2-Maske Pflicht.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Wie vergangenes Wochenende verkündet wurde, bleibt der Lockdown (vorerst) bis einschließlich 7. Februar in Kraft. Neben der Verlängerung des allgemeinen Shutdowns wurden auch einige Verschärfungen der Maßnahmen vorgenommen, so beispielsweise die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter und die Einführung der FFP2-Maskenpflicht.
(Mehr dazu hier >>)

Der bisherige Mund-Nasen-Schutz wird am Montag also gegen eine FFP2-Maske getauscht - aber wo eigentlich? Die neue Bedeckung für Mund und Nase muss verpflichtend im Handel und den Öffis getragen werden. Dies sind jedoch nicht die einzigen Bereiche, einige wurden bei der Pressekonferenz der Regierung nicht erwähnt. Zuletzt äußerte Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, Kritik daran, dass man die Bevölkerung (erst) am Donnerstag, also "reichlich spät", informierte. 

Ordinationen von Politikern unerwähnt

"Dies ist wieder einmal reichlich spät, besonders weil auf alle Menschen ab Montag große Veränderungen zukommen. Während in der Pressekonferenz unserer Politiker Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel als Orte, an denen künftig verpflichtend FFP2-Masken zu tragen sind, aufgezählt wurden, blieben die ärztlichen Ordinationen unerwähnt." Ohne FFP2-Maske darf ein Patient die Ordination ab Montag "laut Gesetz" nämlich nicht mehr betreten, so Reisner.  Auch weitere Bereiche haben ihre Maskenpflicht verschärft.

Hier ein Überblick, wo die FFP2-Pflicht ab 25.01. überall gilt: 

Handel & Öffis: Wie im Rahmen der Pressekonferenz bereits bekannt gegeben wurde, ist die FFP2-Maske in den Öffis (Bus, Bim, Zug, Haltestelle) und dem Handel zu tragen. Laut Verordnung muss es sich dabei um eine "FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder Maske mit äquivalentem bzw. höherem Schutzniveau" handeln. 

Ordinationen: Künftig muss - wie oben erwähnt - also auch beim Arztbesuch eine FFP2-Maske getragen werden. Ohne jene Maske wird kein Einlass gewährt. 

Krankenhäuser: Auf Nachfrage bei der Pressestelle des AKH Wien, erklärte eine Sprecherin, dass ab Montag auch in den Krankenhäusern lediglich die FFP2-Masken als Mund-Nasen-Schutz akzeptiert werden. 

Flugzeuge: Auch die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines (AUA) verschärft ihre Maskenpflicht. Dementsprechend sind ab Montag auf sämtlichen Flügen nur noch FFP2-Masken erlaubt - sowohl für Mitarbeiter als auch für Passagiere, teilte die AUA am Freitag mit. Zudem sind laut AUA  auch höher klassifizierte Masken, wie etwa FFP3-Masken ohne Ventil, gestattet. Ausnahmen gelten wie auch in den anderen Bereichen für Kinder, Schwangere und Menschen mit gewissen gesundheitlichen Problemen (Mehr dazu hier: Diese Personen müssen keine FFP2-Maske tragen >>). 

Flughafen: Auch der Flughafen Wien gilt ab dem 25. Jänner die FFP2-Maskenpflicht. Erhältlich sind die Masken im Supermarkt in der Ankunftshalle des Flughafens.

2 Babyelefanten

Neben den FFP2-Masken, die getragen werden müssen, wurde auch der Mindestabstand erhöht. Jener beträgt künftig statt einem Meter nun zwei Meter. Der Abstand ist grundsätzlich überall einzuhalten. Auch an öffentlichen Orten im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Babyelefanten einzuhalten. Die neue Abstandsregel gilt ebenso am Arbeitsplatz sowie in Öffis und Handel. 

Ausgenommen von der Abstandsregel ist lediglich das Ein- und Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

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