AK schritt ein
Wirt meldet Schankhilfe ab, um Lokal zu renovieren
Der Wirt beschloss, sein Lokal vorübergehend zu schließen, um es zu renovieren, eine Schankhilfe meldete er einfach ohne ihr Wissen ab - die AK half.
Eine 27-Jährige arbeitete 20 Wochenstunden als Schankhilfe in einem Gastgewerbebetrieb im südlichen Niederösterreich. Weil der Schankwirt aufgrund einer Renovierung seines Lokals keinen Bedarf mehr für sie hatte, meldete er am 5. März die Dienstnehmerin ohne ihr Wissen einfach bei der Sozialversicherung ab.
Als Beendigungsform gab der Dienstgeber eine "einvernehmliche Auflösung" an, doch das stimmte so einfach nicht. Als die 27-Jährige dann plötzlich gar kein Geld mehr erhielt, war sie völlig verwundert.
"So geht es nicht"
Die Schankhilfe wandte sich daraufhin an die AK Niederösterreich. "So geht es nicht", kritisiert AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Die Kontaktaufnahme durch die Bezirksstelle Mödling habe zunächst keinen Erfolg gebracht. Deshalb gewährte die AK Niederösterreich der Arbeitnehmerin kostenlos Rechtsschutz und es wurde vor Gericht Klage gegen den Wirt eingebracht.
Frau bekam 1.900 Euro brutto
"Durch unsere Hilfe bekam die Teilzeitkraft schließlich rund 1.900 Euro brutto für offene Ansprüche inklusive Kündigungsentschädigung nachbezahlt", so ÖGB NÖ-Vorsitzender Wieser über den erfolgreichen Abschluss dieses ärgerlichen Falls.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Gastwirt schloss sein Lokal vorübergehend für Renovierungsarbeiten und meldete eine Schankhilfe ohne ihr Wissen ab
- Die Arbeiterin wandte sich an die AK Niederösterreich, die ihr half, ihre offenen Ansprüche in Höhe von rund 1.900 Euro brutto nachzuzahlen