Nach 35 Dienstjahren

Firma wirft Tischler raus, muss nun 44.000 Euro brennen

Ein Tischler wurde mit einem fadenscheinigen Grund fristlos entlassen. Verzweifelt wandte er sich an die Arbeiterkammer.

Oberösterreich Heute
Firma wirft Tischler raus, muss nun 44.000 Euro brennen
Ein Tischler suchte die Arbeiterkammer Linz-Land in Traun auf.
AK OÖ

Der Mann war fassungslos. Nach insgesamt 35 Jahren wurde der Tischler aus dem Bezirk Linz-Land gekündigt, weil er etwas gestohlen haben soll. Bitter für ihn, weil er seinen Job verlor, dafür hatte er wenigstens die Abfertigung und sämtliche Beendigungsansprüche. Dachte er, doch darum musste er erst kämpfen.

Daher wandte er sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer Bezirksstelle Linz-Land in Traun. Er habe nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen, sagte er gegenüber der Kammer.

Die Interessenvertretung meldete sich bei der Firma und wies auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hin. Sie stellte außerdem klar, dass der Arbeitgeber dem ehemaligen Beschäftigten noch jede Menge an Zahlungen schuldig ist.

Nämlich: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Unternehmen rührte auf das Schreiben hin jedoch keinen Finger. Die Arbeiterkammer brachte schließlich Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Jenes forschte nach und sichtete Beweismaterial, das der frühere Arbeitgeber vorgelegt hatte. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren, der Mann also zu Unrecht entlassen wurde.

Tischler freigesprochen

Der Tischler wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Er durfte sich freuen: Der Mann bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, eine Summe von fast 44.000 Euro.

"Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. "Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen."

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    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Tischler aus dem Bezirk Linz-Land wurde nach 35 Jahren fristlos entlassen und wandte sich an die Arbeiterkammer, um Hilfe zu erhalten
    • Die Kammer half ihm, seine unrechtmäßige Entlassung anzufechten, und nachdem das Arbeits- und Sozialgericht feststellte, dass die Vorwürfe gegen ihn unberechtigt waren, erhielt er fast 44.000 Euro an unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüchen
    • Die Arbeiterkammer betonte die Bedeutung regionaler Anlaufstellen
    red
    Akt.