Über 60 Betroffene

7.000 Euro – jetzt fordert AMS von Kunden Geld zurück

Mehrere Rückzahlungsaufforderungen des AMS für die Bildungskarenz sorgen auf Facebook derzeit für Aufregung. In einem Fall geht es um 7.000 Euro.

Lukas Leitner
7.000 Euro – jetzt fordert AMS von Kunden Geld zurück
Das AMS fordert nun von mehreren Teilnehmern eines Kurses das Geld für die Bildungskarenz zurück.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Die Arbeiterkammer verweist bereits auf über 60 Fälle, in denen Menschen sich gemeldet haben, dass sie das Geld für die Bildungskarenz an das AMS zurückzahlen sollen. Auf der Facebook-Seite "Plattform Bildungskarenz" ist bereits von mehreren Fällen zu lesen, so auch jener von Tamara aus dem Waldviertel.

7.000 Euro Rückzahlung

Sie soll innerhalb von 14 Tagen ganze 7.000 Euro zurückzahlen – wie der Bescheid vom AMS vorschreibt. "Ich wollte mich beruflich umorientieren", schildert sie. "Ich bin verzweifelt". Zudem soll sie sich in kurzer Zeit einen neuen Kurs suchen, "oder ich bekomme für den Rest der Bildungskarenz kein Geld mehr".

Dabei ist Tamara kein Einzelfall. Die ersten Betroffenen meldeten sich – laut dem AMS – aus Niederösterreich. Dort gibt es bereits 43 Fälle, bei denen das Weiterbildungsgeld zurückgefordert werden müsse – weitere werden noch geprüft. Die Arbeiterkammer Niederösterreich spricht diesbezüglich hingegen schon von über 60 Anfragen.

Voraussetzungen nicht erfüllt

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "noe.ORF.at" begründete das AMS die notwendigen Rückzahlungen so: "Im Zuge eines Anlassfalles hat sich herausgestellt, dass das Online-Kursinstitut (…) unrichtige Angaben gemacht hat". Demnach hätten sich Kunden beim AMS gemeldet mit der Information, dass das Institut gar keine interaktive Onlineveranstaltung anbiete, oder dass sie einfach nur PDF-Dokumente heruntergeladen hätten, um diese später zu lesen.

Damit erfüllt das Institut allerdings nicht mehr die Voraussetzungen für eine Genehmigung. In diesen sind etwa enthalten, dass ein Viertel des Gelehrten mit einem Seminar verbunden sein muss und dass eine Möglichkeit besteht, mit dem Lehrenden elektronisch zu interagieren.

Teilnehmer selber Schuld

Zudem habe nicht nur das Institut falsche Angaben gemacht, sondern auch die Kursteilnehmer. Denn bei der vorgelegten Bestätigung beim AMS hätten sie die unrichtigen Kursbedingungen bekräftigt: "Aufgrund des oben genannten Anlassfalles wurde festgestellt, dass das Kursinstitut Blanko-Anmeldebestätigungen (nur mit dem Stempel) ausgegeben hat und sich die Kunden alles andere selber ausfüllen konnten", so das AMS zu "noe.ORF.at". Infolgedessen habe man eine nähre Überprüfung des Instituts begonnen.

Die nun betroffenen Teilnehmer seien dabei für ihre Angaben selbst verantwortlich, weshalb eine Rückzahlungsaufforderung gerechtfertigt sei. Denn "das AMS geht bei der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht mit dem Kursinstitut eine vertragliche Vereinbarung ein, sondern genehmigt die Anträge der Betroffenen". Das Weiterbildungsgeld wird zudem schon seit Anfang Mai österreichweit nicht mehr bewilligt, betonte das AMS dabei.

Müssen Kurs wechseln

Um das Weiterbildungsgeld in Zukunft dennoch beziehen zu können, müssen die Betroffenen nun den Kurs wechseln. Das sei laut dem AMS in so gut wie allen Fällen auch passiert.

Die Betroffenen werden zudem – um den Sachverhalt zu klären – um Stellungnahme gebeten. Rückforderungen würden in jedem Einzelfall geprüft. "Wenn sich herausstellt, dass die Betroffenen wussten, dass die Bestätigungen auf falschen Tatsachen beruhen, wird zurückgefordert. Ratenzahlung kann beantragt werden. Das zugrundeliegende Arbeitslosenversicherungsgesetz, auf dessen Basis das Weiterbildungsgeld gewährt wird, sieht aber keine Möglichkeit zur Kulanz vor", heißt es in der Stellungnahme.

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    Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Das AMS fordert Rückzahlungen für Bildungskarenz, da das Online-Kursinstitut unrichtige Angaben gemacht hat und die Kursteilnehmer falsche Kursbedingungen bestätigt haben
    • Betroffene müssen nun den Kurs wechseln, um das Weiterbildungsgeld weiter beziehen zu können, und Rückzahlungsaufforderungen werden in jedem Einzelfall geprüft
    • Ratenzahlungen können beantragt werden, jedoch sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz keine Kulanz vor
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