Anträge vorrangig online
AMS-Hammer! Was sich für Arbeitslose bald ändern wird
Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeiter und Kunden sollen künftig vorrangig elektronisch erfolgen.
Bereits jetzt ist es möglich, Anträge auf Arbeitslosengeld beim AMS elektronisch zu stellen. Mit der Gesetzesänderung, für die im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und NEOS stimmten, soll die elektronische Antragstellung nun priorisiert und gestärkt werden. So wird etwa geregelt, dass ein Antrag vorrangig über das elektronische Kommunikationssystem des AMS einzubringen ist.
Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen. Verpflichtend soll die persönliche Vorsprache nur noch bei einer erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren sein. Darüber hinaus kann das AMS im Einzelfall entscheiden, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.
Neue Regeln ab 1. Juli 2025
Damit die Kommunikation zwischen AMS und Kund:innen über das elektronische System funktioniert, sollen arbeitslose Personen künftig verpflichtet werden, das Kommunikationssystem mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf Eingänge zu überprüfen.
Sanktionen sollen nur verhängt werden, wenn die Betroffenen etwa einen Kontrolltermin oder ein Vorstellungsgespräch verpassen. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.
"Menschen werden zu Nummer hinter Computerkastl"
Die SPÖ könne das Grundprinzip der vorgeschlagenen Änderung nicht mittragen, legte im Ausschuss Alois Stöger dar. Gerade bei Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, sei es wichtig, persönlichen Kontakt zu pflegen und eine Beziehung aufzubauen. Über Opt-In-Varianten könne man aus seiner Sicht nach diskutieren. Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte sich kritisch. Die Änderung gehe in eine Richtung, mit der man "Menschen zu einer Nummer hinter einem Computerkastl" mache. Zwischenmenschliche Kontakt müssten erhalten bleiben, so die Abgeordnete.
Natürlich sei der persönliche Kontakt wichtig und den werde es weiterhin geben, versicherte Arbeitsminister Martin Kocher. Die Bevorzugung der digitalen Variante solle insbesondere "unsinnige Wege" zum AMS ersparen, etwa, um Dokumente abzuholen. Das werde mehr Ressourcen freimachen für wichtige Beratungsgespräche, meinte er.
Mehr Spielraum für beratende Tätigkeiten
Markus Koza (Grüne) ortete Missverständnisse und betonte ebenfalls, dass ausdrücklich keine Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung bestehe. Wer nicht in der Lage sei, das digitale System zu verwenden, habe einen Anspruch auf Unterstützung vor Ort beim AMS. Die Novelle solle mehr Spielraum bei den Mitarbeiter des AMS für beratende Tätigkeiten schaffen, betonte auch Tanja Graf (ÖVP).
Vonseiten der NEOS begrüßte Gerald Loacker die Regierungsvorlage. Man könne Arbeitssuchenden die elektronische Kommunikation sehr wohl zumuten, meinte er.
FPÖ pocht auf analoge Angebote
Für die Beibehaltung von analogen Angeboten traten die Freiheitlichen mit zwei Entschließungsanträgen ein. Sie finden es diskriminierend, dass der jüngst im Hohen Haus beschlossene Handwerkerbonus ausschließlich online beantragt werden kann. Die Regierung solle sicherstellen, dass auch eine analoge Antragstellung für den Handwerkerbonus ermöglicht wird, lautet ihre Forderung.
Auch in anderen Bereichen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge mahnt die FPÖ analoge Angebote ein. Sie tritt für ein Recht auf analoge Beratung, analoge Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge sowie ein Recht auf analoge Eingaben, Anträge und Rechtsmittel ein. Thomas Spalt (FPÖ) plädierte dafür, auf alle Bürger:innen Rücksicht zu nehmen und keine "digitalen Barrieren" aufzubauen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Arbeitsminister Kocher verwies in diesem Zusammenhang auf die angekündigten zusätzlichen Mittel für Gemeinden. Sie sind dafür vorgesehen, Menschen vor Ort zu unterstützen, die alleine keine Online-Anträge stellen können.
Auf den Punkt gebracht
- Die Antragstellung auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden sollen vorrangig elektronisch erfolgen, wobei persönliche Vorsprachen nur noch in bestimmten Fällen verpflichtend sind
- Ab dem 1
- Juli 2025 sollen neue Regeln in Kraft treten, die arbeitslose Personen dazu verpflichten, das Kommunikationssystem des AMS regelmäßig zu überprüfen
- Die SPÖ und FPÖ äußerten Bedenken hinsichtlich des Verlusts des persönlichen Kontakts, während die ÖVP und Grünen die Vorteile der digitalen Antragstellung betonten
- Die FPÖ forderte zudem die Beibehaltung analoger Angebote in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Daseinsvorsorge