Beliebtes Gasthaus insolvent
Wirt ist pleite, sperrt direkt nach Weihnachtsfeier zu
Das beliebte "Fischerhäusl" in Linz ist in den Konkurs geschlittert. Corona und Teuerung sind die Gründe. Nach einer letzten Feier ist Schluss.
Die nächste Gastro-Pleite in Linz, wo erst kürzlich ein bekanntes Haubenlokal das Aus verkündete: Das bekannte und beliebte Restaurant Fischerhäusl an der Donaulände hat am Donnerstag einen Konkursantrag am Landesgericht Linz eingereicht, kurz danach wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Die Schulden betragen 280.000 Euro.
Laut dem Insolvenzantrag wurden alle Dienstnehmer bereits abgemeldet. "Es soll nur mehr eine Weihnachtsfeier am 7. Dezember durchgeführt und das Unternehmen danach geschlossen und verwertet werden", so der Kreditschutzverband KSV1870. "Für diese noch durchzuführende Weihnachtsfeier sollen nach Gesprächen mit dem Masseverwalter laut Schuldnervertreter kurzfristig Mitarbeiter beschäftigt werden".
Immer mehr Gastro-Pleiten
Zahlreiche Unternehmen, auch in der Gastronomie, müssen sich geschlagen geben und sperren zu. Die Gründe sind meist: Folgen der Corona-Pandemie, Personalmangel oder einbrechende Nachfrage wegen der Teuerung und die Krise allgemein.
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Die Hauptursachen der Zahlungsunfähigkeit liegen laut dem Schuldnervertreter in den Rückgängen der Gästezahlen "infolge des allgemeinen Kaufkraftrückganges wegen der Corona-Pandemie und der hohen Inflation" begründet.
Laut KSV hatte man zudem vom Pächter im Zuge der damaligen Lokalübernahme die Einrichtung zum Preis von 80.000 Euro gekauft. Der Betreiber musste demnach auch einige andere geschäftliche Ausgaben fremdfinanzieren.
Laut Schuldnervertreter ist der Schuldner Eigentümer einer Wohnung, die erhalten werden soll. Deshalb ist im Laufe dieses Konkursverfahrens mit der Einbringung eines Sanierungsplan-Antrages durch den Schuldner zu rechnen. "Der KSV1870 wird sich für einen raschen Verfahrensverlauf und die bestmögliche Quote für die Insolvenzgläubiger einsetzen", so Alexander Meinschad vom KSV1870, der die Interessen der Gläubiger vertritt.