Österreich
Wird aktive Sterbehilfe ab heute in Österreich erlaubt?
Mit Spannung wird heute das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Verbot der Sterbehilfe erwartet.
Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und vor allem der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Die Entscheidung ergeht nach der öffentlichen Verhandlung mündlich oder schriftlich.
In Schweiz und Deutschland erlaubt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat im Februar beschlossen, dass auch geschäftsmäßige aktive Sterbehilfe durch Organisationen oder Vereine – wie dies etwa in der Schweiz bereits erlaubt ist – künftig erlaubt sein soll. Bisher war lediglich Sterbehilfe durch Verwandte oder "Nahestehende" straffrei.
"Wir sind zuversichtlich, dass auch das Höchstgericht in Österreich den vorliegenden Anträgen – im Sinne der vielen Betroffenen bzw. der Antragsteller - zustimmen wird“, zeigt sich Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der Österr. Gesellschaft für ein humanes Lebensende, zuversichtlich.
Katholische und Evangelische Kirche für Verbot
Bereits am Mittwoch haben Österreichs Bischöfe, darunter Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner und Kardinal Schönborn, und weitere kirchliche Vertreter eindringlich vor einer Lockerung des geltenden Verbots gewarnt. "Das Leben ist wohl die kostbarste Gabe, die sich niemand selbst geben kann. Unser aller Anliegen muss es sein, kranke und sterbende Menschen medizinisch und seelsorglich zu begleiten", so Erzbischof Franz Lackner. Er wies alle Ansinnen einer Lockerung des Strafrechts einmal mehr strikt zurück.
Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
Wenn Sie unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leiden, dann kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter der Nummer 142
täglich 0-24 Uhr
Für die Beibehaltung des Verbots der aktiven Sterbehilfe, aber auch für eine Differenzierung in der Debatte und die Rücksichtnahme auf moralische Konflikte sprechen sich auch die Evangelische Kirche in Österreich und die Diakonie Österreich aus, aber es soll "nach juristischen Wegen gesucht werden, wie in einzelnen extremen Fällen der Barmherzigkeit Genüge getan werden kann.”