Wirtschaft
Wirbel um Quecksilber in Energiesparlampen
In Genf haben sich mehr als 140 Staaten auf eine Konvention zum besseren Schutz vor Quecksilbervergiftungen geeinigt. Kern des Abkommens ist es, die für Mensch und Umwelt gefährlichen Emissionen des Schwermetalls weltweit zu senken.
Quecksilber wird bei Gold- und Kohleabbau tonnenweise freigesetzt. Aber es findet sich auch im täglichen Gebrauch, wie in Zahnfüllungen und Energiesparlampen. Damit soll jetzt Schluss sein. Bis 2020 soll Quecksilber bei der Produktion von bestimmten Batterien, Elektroschaltern, Kosmetika, Seifen sowie medizinischen Geräten wie Thermometern verboten sein. In Zahnfüllungen soll Quecksilber stark eingeschränkt werden. Darüber hinaus regelt die Konvention die Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen.
Die Konvention wird im Oktober 2013 in Minamata (Japan) zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt. Sie tritt nach der Ratifikation durch eine bestimmte Zahl von Staaten in Kraft.
Energiesparlampen
Im Normalbetrieb sind Energiesparlampen ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Die Hersteller sind verpflichtet, den Quecksilbergehalt ihrer Leuchten auf der Verpackung anzugeben.
Vorsichtsmaßnahmen
Was aber ist zu tun, wenn im privaten Haushalt einmal eine dieser Quecksilberquellen zerbricht? Sicher ist soviel: Man sollte den Vorgang nicht bagatellisieren. Auch kleinere Mengen von Quecksilber können über die Atemwege vom Menschen aufgenommen werden. Besonders prekär: Wenn eine gerade brennende Energiesparlampe zerbricht. Diese setze, so Dunker-Ulbrich, deutlich mehr Quecksilber frei als eine ausgeschaltete Lampe.
Im Fall einer zerbrochenen Energiesparlampe raten Experten, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur fachgerechten Entsorgung einzuhalten. Ganz wichtig: Der betroffene Raum sollte als erstes eine halbe Stunde lang bei geöffnetem Fenster und geschlossener Tür gründlich gelüftet werden. Erst anschließend müssen die Reste der Lampe mit einem Stück Pappe unter Verwendung von Handschuhen aufgenommen und in einem verschlossenen Gefäß gesichert werden. Auf keinen Fall dürfen die Reste der zerbrochenen Lampe mit einem Staubsauger entsorgt werden. Der Boden, auf dem die Lampe zerschellt ist, wird am besten nass gereinigt. Auch das Wischtuch, die Handschuhe sowie Lampenreste gehören in den Sondermüll - nicht etwa in den Hausmüll.
Das Gift greift das Herz-Kreislauf-System an, die Nieren, den Magen-Darm-Trakt, das Immunsystem und die Lungen. Die Vergiftungssymptome umfassen Nervenstörungen wie Zuckungen, Sehbehinderungen, Kopfschmerzen, Gedächtnisverluste und Konzentrationsstörungen. Ständiger Kontakt führt zum Tod.