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Winterreifenpflicht gilt – diese Strafen drohen
Am 1. November tritt die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Alle Fahrzeuge benötigen bei winterlichen Bedingungen entsprechende Reifen.
Ab sofort gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Bei entsprechenden Verhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn darf ein Kfz nur in Betrieb genommen werden, wenn die entsprechenden Pneus angebracht sind, berichtet die APA.
Winterreifenpflicht gilt bis 15. April
Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Die Maßnahme gilt bis 15. April.
Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen.
"Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", erklärt Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.
Strafen von bis zu 5.000 Euro
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten.