Österreich

Wienerin wehrt sich gegen "Fantasiegebühr" für Wohnung

Mit Hilfe der Arbeiterkammer Wien erstritt Renate P. Geld, das zu Unrecht von ihr und 35 ihrer Nachbarn für einen Mietvertrag verlangt wurde.

Sandra Kartik
Eine IT-Studentin erwirkte dank der Arbeiterkammer Wien, dass 35 Mieter überhöhte Gebühren von einem Maklerbüro zurückbekommen.
Eine IT-Studentin erwirkte dank der Arbeiterkammer Wien, dass 35 Mieter überhöhte Gebühren von einem Maklerbüro zurückbekommen.
Getty Images/iStockphoto (symbol)

Die Wiener IT-Studentin Renate P. (Name geändert) ist vor wenigen Wochen voller Vorfreude in ihre neue 65 Quadratmeter große Wohnung in Wien-Penzing gezogen. Sie prüfte ihren neuen Mietvertrag ganz genau und stieß dabei auf versteckte Kosten, für die es nur eine Erklärung gab: Sie und die anderen Mieter in der neuen Wohnhausanlage sollten mehr zahlen, als nötig.

"Bei Angebotserstellung wurden vom Maklerbüro zusätzlich 250 Euro für eine vermeintliche 'Schreibgebühr' berechnet", beschreibt sie in "Heute" die erste Unregelmäßigkeit, die sie entdeckte. "Das ist eine Fantasiegebühr, die man nicht bezahlen muss". Weiters wäre die Brutto-Miete als Basis für die Berechnungen herangezogen worden, statt der üblichen Netto-Miete. "Sie haben also die doppelte Umsatzsteuer verrechnet. Ich habe mich geweigert, diese Extrakosten zu bezahlen – vor allem in Zeiten der Teuerungen", so die 28-Jährige verärgert.

35 Betroffene kriegen dank AK ihr Geld zurück

Renate P. wandte sich an die Arbeiterkammer Wien, weil sie richtig vermutete, nicht die einzige Betroffene zu sein. "Nach einem Gespräch hat die AK bestätigt, dass das Maklerbüro die Kosten für viele Nachbarn falsch berechnet hat. 35 Parteien konnte geholfen werden, sie haben 300 bis 700 zurückbekommen, je nach Wohnungsgröße und zusätzlicher Miete eines Garagenplatzes."

Auf "Heute"-Anfrage klärt der zuständige Wohnrechtsexperte Walter Rosifka von der AK Wien auf: "Viele Makler oder Hausverwaltungen verrechnen zusätzlich zur Provision weitere Kosten für die Mietvertrags-Errichtung, hier phantasievoll 'Schreibgebühr' genannt. Meist nennen sie es 'Mietvertrags-Errichtungskosten'. Das ist aber jedenfalls bei Altbauwohnungen und auch bei Genossenschaftswohnungen unzulässig – so wie in diesem Fall."

Der AK-Profi weiter: "Der Makler hat das bei 35 Wohnungen verlangt. Zusätzlich hatte er auch noch die Provision falsch – zu seinen Gunsten, überhöht – berechnet. Das geht so nicht! Deswegen habe ich bei der Vermieterin, die davon ursprünglich nichts wusste, interveniert und der Makler musste den Mietern das Geld zurückzahlen.“

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