Österreich
Wienerin (34) besorgt: "Keine Testpflicht im AMS-Kurs!"
Mit 1. Juli ist die Maskenpflicht und die 3G-Regel in AMS-Kursen gefallen – sehr zum Ärger von Katharina Z. (34), die an Asthma bronchiale leidet.
Die Delta-Variante sorgt derzeit für zunehmende Corona-Infektionen, "jetzt könnte bald die AMS-Variante dazukommen", scherzt Katharina Z. (34). Die Wienerin ist seit November 2020 arbeitssuchend und Risikopatientin – sie leidet an Asthma bronchiale. Derzeit nimmt sie in Wien-Penzing an einer AMS-Einführungswoche teil, am Mittwoch stand Mathematik am Programm: "Wir haben zwei Präsenztage pro Woche, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Doch kein Teilnehmer oder die Trainerin tragen Masken", meint Katharina Z. zu "Heute".
Dem nicht genug: "Als die Trainerin meinen Corona-Test sehen wollte, habe ich nach ihrem gefragt. Sie meinte nur, dass sie eh zu Hause getestet hat. Das hat mir nicht gereicht, also bin ich gegangen. Ich bringe mich doch nicht selber in Gefahr", erzählt die 34-Jährige.
Kurs-Teilnehmer dürfen Trainer nicht kontrollieren
"Heute" fragte beim AMS nach: "In der aktuellen Verordnung der Bundesregierung findet sich das (FFP2-Maskenpflicht, 3G-Regel, Anm.) nicht mehr. Wir ersuchen aber im Sinne des gegenseitigen Schutzes der Gesundheit trotzdem darum. Unsere Trainer sind angehalten, die 3G-Regel zu kontrollieren und auch selbst einzuhalten."
Die Teilnehmer können selbst allerdings nicht kontrollieren, ob die Trainer tatsächlich getestet sind: "Dies ist aus Datenschutz-Gründen nicht unproblematisch, die Trainer sind daher nicht verpflichtet dazu. Sie legen ihren Test-Nachweis nur dem Dienstgeber vor", so ein AMS-Sprecher.
„"Ich bin als arbeitslose Frau offenbar weniger schützenswert als ein sechsjähriges Kind, das ins Bad möchte" - Katharina Z.“
Obwohl Katharina Z. bereits zweifach geimpft ist, kann sie diese Haltung nicht nachvollziehen: "Mein AMS-Berater und auch andere Trainer waren genauso irritiert wie ich, weil das aus epidemiologischer Sicht keinen Sinn ergibt. Ich kann nicht ganz glauben, dass ich beim persönlichen Gespräch mit meinem Berater getestet sein muss, aber mich im Kurs einer Ansteckung aussetzen muss. Dass ich als arbeitslose Frau weniger schützenswert bin als ein sechsjähriges Kind, das ins Bad will, macht mich fassungslos", meint die Wienerin.
Katharina Z. wollte sich mit der Antwort vom AMS nicht zufriedengeben, fragte auf Twitter beim Wiener Rechtsanwalt Florian Horn nach – dieser kann die Entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen: "Die Bildungseinrichtungen fallen nicht ausdrücklich unter die Ausnahmen, die für Schulen und Universitäten gelten. Und in Betriebsstätten gilt noch Maskenpflicht. Mir scheint bei einer (wenn auch nur schnellen) Durchsicht entweder 3G oder Maske verordnungskonform. Dass man beides fallen lässt, steht meines Erachtens derzeit nicht in der Verordnung. Selbst wenn es so wäre, hat jede Organisation wohl trotzdem die Möglichkeit, es vorzusehen", meint Horn.
Twitter-Schlagabtausch zwischen Jurist und AMS-Vorstand
Auf Twitter sorgte Horn mit seiner Meinung für Aufregung, lieferte sich einen verbalen Schlagabtausch mit AMS-Vorstand Johannes Kopf – dieser bleibt bei seiner Auslegung der Verordnung und dem Wegfall von Maske und 3G-Regel. Katharina Z. hat sich indessen mit ihrer Trainerin auf einen Kompromiss geeinigt: "Ich sitze bei offenem Fenster und mit FFP2-Maske im Kurs. Ich hätte einfach nur gerne dasselbe Sicherheitsnetz gehabt, wie alle anderen auch. Schließlich kann ich mich trotz Impfung mit der Delta-Variante anstecken."