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Wienerin muss trotz gültigem Parkschein Strafe zahlen
Trotz gültigem Parkschein muss Ilona S. eine Strafe in der Höhe von 36 Euro zahlen. "Pech gehabt" erklären die Behörden auf ihre Nachfrage.
Um ihre sechsjährige Tochter abzuholen, parkte Ilona S. ihr Auto an einem Dienstagnachmittag in Schulnähe, berichtet die 42-Jährige im "Heute"-Gespräch. Mittels Smartphone-App löste die Wienerin einen Parkschein und erhielt die Bestätigung (liegt "Heute" vor) noch, als sie gerade aus dem Wagen stieg.
"Ich bin gerade auf die andere Straßenseite gegangen, als ein Parksheriff auf mein Auto zuging", erzählt sie weiter. "Dabei hab ich mir aber nichts gedacht, weil ich ja schon einen Parkschein gelöst hatte." Als Ilona S. jedoch zu ihrem Auto zurückkam, entdeckte sie die Strafe an ihrer Windschutzscheibe. "Der Schein wurde zur selben Uhrzeit wie mein Parkschein ausgestellt", ärgert sie sich.
MA 67 sieht keinen Fehler bei Parksheriff
Die Situation machte die 42-Jährige fassungslos, doch auch bei der MA 67 zeigte man wenig Verständnis für die Situation. "Wie kann das sein, wenn ich doch einen gültigen Parkschein hatte?", ärgert sich Ilona. Das Schicksal meint es wohl nicht besonders gut mit der Wienerin, denn vor Kurzem hat sie ihre Arbeitsstelle verloren, wie sie weiter im Gespräch mit "Heute" erzählt. "Ich bin gerade in Ausbildung, also ist mein Mann der Alleinverdiener. Noch dazu hat meine Tochter in zwei Wochen Geburtstag und jetzt können wir ihr nicht das Geschenk kaufen, das sie eigentlich haben wollte. Ich bin einfach nur traurig und enttäuscht."
Keine guten Karten für 42-Jährige
ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler bestätigte gegenüber "Heute", dass es in der Rechtsabteilung des Verkehrsclubs öfters zu solchen Fällen kommt: "Das ist keine Seltenheit bei uns. Immer wieder kommt es zu Strafen, die in derselben Minute ausgestellt werden."
Zudem ist die Rechtsprechung laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sehr streng: Wer sich von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er eine Bestätigung auf sein Handy bekommt, hat in einem Verfahren nur schlechte Chancen, zu gewinnen.
"Wir raten den Autofahrern, den Parkschein immer im Auto bzw. unmittelbar beim Fahrzeug einzulösen und die Bestätigung abzuwarten", erklärt Authried abschließend. Dem Parksheriff wird vor Gericht nämlich in der Regel immer mehr Glauben geschenkt als dem Fahrzeuglenker. Die 42-Jährige könne natürlich Einspruch erheben, ob sie damit Erfolg haben wird, bleibt jedoch fraglich.