Wien
Wienerin soll fürs Taubenfüttern 200 Euro Strafe zahlen
Für eine Handvoll Hafer: Beim Gassi-Gehen mit ihrer Hündin Nani streute Elisabeth W. Vogelfutter für Tauben aus. Sie wurde beobachtet, muss zahlen.
Eigentlich ist Elisabeth W. (78) aus Wien-Brigittenau an den Rollstuhl angewiesen. Aus Trainingszwecken – und auch ein bisschen aus Stolz – bewältigt die lebensfrohe Pensionistin aber ihre Gassi-Runden mit Pinscher-Hündin Nani (12) zu Fuß. "Ich hab Nani vor sieben Jahren aus dem Tierschutzheim geholt, sie macht mir viel Freude und hält mich aktiv", schwärmt die Wienerin.
Pensionistin wurde in flagranti ertappt
Als die Beiden nun ihre kleine Runde drehten, waren sie offenbar bereits unter Beobachtung von Magistratsmitarbeitern, die gegenüber ihre Dienststelle haben: "Ich habe eine Handvoll Hafervogelfutter zu einem Baum gestreut. Das mache ich alle paar Tage", erzählt die Wienerin. "Plötzlich sprach mich ein junger Mann an und sagte mir im strengen Ton, dass das Füttern der Tauben verboten ist. Außerdem hätte meine Nani gerade ein kleines Häufchen gemacht, dass ich nicht sofort weggeräumt hätte", so die zweifache Oma zu "Heute". "Das Hauferl war sehr klein, ich hatte es leider wirklich nicht bemerkt."
50 Euro für Hunde-Häufchen sofort kassiert…
Doch der Stadt-Mitarbeiter blieb streng: "Er meinte, ich soll die Haferflocken sofort aufheben", erzählt die Pensionistin, die sich kaum Bücken kann. Für das nicht entfernte Hunde-Gackerl wurden sofort 50 Euro fällig, der Magistratsmitarbeiter begleitete die Brigittenauerin dafür sogar zurück zu ihrer Wohnung. Elisabeth W. dachte, damit und mit der Verwarnung fürs Taubenfüttern sei die Sache erledigt.
… kurz darauf kam die Strafverfügung fürs Taubenfüttern
War sie aber nicht: Ein paar Tage später flatterte Post von der Stadt ins Haus. Eine Strafverfügung: "Sie haben es zu verantworten, dass Sie eine Verunreinigung nach dem Wr. Reinhaltegesetz begangen haben, indem Sie Vogelfutter gestreut und zurückgelassen haben", steht in der Strafverfügung zu lesen. 200 Euro soll Elisabeth W. für dieses Vergehen bezahlen. "Das ist sehr viel Geld für mich! Ich habe inklusive Pflegegeld gerade einmal 1.300 Euro im Monat zur Verfügung", klagt die Wienerin, die sich von einer schweren Erkrankung erholt.
Das sagt die Stadt Wien
Zum konkreten Fall will die Stadt "aus Datenschutzgründen" nichts sagen. Generell gilt aber: "Wenn von einem Organ der öffentlichen Aufsicht auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung eine Verwaltungsübertretung angezeigt oder festgestellt wird, dann kann die Behörde ohne weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen (abgekürztes Strafverfahren). Der/ die Beschuldigte kann gegen die Strafverfügung binnen zwei Wochen nach deren Zustellung Einspruch erheben und dabei die seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen. Der Einspruch kann auch mündlich erhoben werden. Wenn der Einspruch rechtzeitig eingebracht und nicht binnen zwei Wochen zurückgezogen wird, ist das ordentliche Verfahren einzuleiten", so Andreas Windisch von der Wasserrechts-Abteilung der Stadt zu "Heute".
Höchststrafe beträgt saftige 1.000 Euro
Und Windisch weiter: "Im ordentlichen Verfahren sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Auf das Ausmaß des Verschuldens ist besonders Bedacht zu nehmen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Die Höchststrafe bei einer Übertretung nach § 2 Abs.1 Wiener Reinhaltegesetz beträgt 1.000 Euro."