Leser
Wienerin dreht in Sackgasse um, muss 360 Strafe zahlen
Eine Wienerin ärgert sich über eine Besitzstörungsklage in der Höhe von 360 Euro. Sie hat in einer Sackgasse in Wien-Donaustadt gewendet.
In der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5-7 müssen Autofahrer momentan besonders vorsichtig sein. Denn wer in der gekennzeichneten Sackgasse in Wien-Donaustadt mit seinem Fahrzeug wenden möchte, könnte ganz schnell eine Besitzstörungsklage im Postkasten haben. So geschehen bei der Wienerin Arezo T., die erst am 2. Juni einen solchen Brief erhielt.
"Am Ende der Sackgasse ist ein Wenden kaum möglich", erklärt die Frau im "Heute"-Gespräch ihre Situation. "Deshalb konnte ich nur auf dem Parkplatz mit dem Auto umdrehen." Kurze Zeit später erhielt sie auch schon ein Anwaltsschreiben, in dem sie aufgefordert wurde, saftige 360 Euro zu bezahlen.
Unverhältnismäßiges Bußgeld
Ein ähnlicher Fall wurde schon im Oktober letzten Jahres bekannt. Laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried ist diese Vorgehensweise rechtlich gesehen zulässig, allerdings bei weitem nicht verhältnismäßig.
"Die Besitzstörungen werden sicherlich begangen, allerdings sind 360 Euro für einige Sekunden des Wendens sehr hoch angesetzt und nicht nachvollziehbar", so Authried von der Rechtsberatung des ÖAMTC damals im "Heute"-Gespräch. Auch wenn man Verständnis dafür haben muss, dass Leute ihren Eigentum schützen wollen, kritisiert er den eingeforderten Betrag.