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Wienerin darf schwimmen, aber nicht zum Kassen-Zahnarzt
Bei einer Wienerin setzten in der Nacht plötzlich starke Zahnschmerzen ein. Aufgrund geltender Corona-Regeln wurde ihr jedoch die Behandlung verwehrt.
Wer kennt es nicht: Üble Beschwerden, blanke Nerven und der Gedanke daran, wie schön das schmerzfreie Leben doch war. Bei der Wienerin Derya setzten Freitagnacht, nach einer Zahnbehandlung am Dienstag, fürchterliche Schmerzen ein. Da es am besagten Abend ab 1.00 Uhr keinen diensthabenden Notfall-Zahnarzt gab, stand die 30-Jährige schon um 7.00 Uhr vor dem Simmeringer Zahngesundheitszentrum der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) an. Dort wurde ihr dringendes Anliegen nach einer Behandlung allerdings eiskalt abgeschmettert.
Impfpass und Genesungszertifikat abgelaufen
Derya wurde aus einem entscheidenden Grund der Eintritt verwehrt: Aufgrund der bestehenden 2,5-G-Regel gibt es für Patienten nur Zutritt mit einem gültigem Impfnachweis, einem Genesungs-Zertifikat oder einem negativem PCR-Test. Das Tragen der FFP2-Maske ist in den Räumlichkeiten der Krankenkasse ebenfalls verpflichtend.
Die Maskenpflicht stellte dabei das kleinste Problem dar – das Impfzertifikat der doppelt Geimpften lief nämlich ab. Bis Mitte Juli galt Derya auch als genesen, doch auch dieser Nachweis war sechs Monate nach der Corona-Infektion nicht mehr gültig.
Vor der ÖGK-Stelle rissen dann alle Stricke bei der jungen Wienerin – zuerst die unerträglichen Schmerzen, dann die unmissverständliche Aufforderung, mit einem negativen PCR-Test wieder zu kommen. Derya konnte ihre Tränen nicht zurückhalten und machte den Vorfall kurzerhand auf Instagram öffentlich.
"Gehe so schnell nicht mehr dorthin"
Im Laufe des Tages bat eine Mitarbeiterin der ÖGK der Wienerin telefonisch zwar einen Termin für eine Behandlung an, doch für die schwer enttäuschte 30-Jährige war klar: "Ich gehe so schnell nicht mehr dorthin!" Letztendlich harrte sie stundelang mit Qualen in ihrer Wohnung aus, um sich dann bei ihrem hauseigenen Zahnarzt behandeln zu lassen. Die Diagnose: Eine Gaumen- und Zahnfleischentzündung, die ihr Arzt letztendlich erfolgreich behandelte.
"Mit Corona schwimmen und arbeiten, aber keine Notfall-Behandlung"
Deryas Schmerzen sind mittlerweile gestillt und weitere Behandlungen stehen bevor. Während die 30-Jährige für ihren nächsten Kassenarzt-Aufenthalt entweder ihren Grünen Pass auffrischen oder rechtzeitig einen PCR-Test machen muss, gelten seit Montag auch schon neue Corona-Regeln.
Für Corona-Infizierte gibt es anstatt des Absonderungsbescheides eine Verkehrsbeschränkung. Auch die Quarantäne-Bestimmungen sind Geschichte. Positiv Getestete dürfen sogar in Discos oder in die Arbeit. Zu den Corona-Regeln hat Derya nach dem Vorfall bei der ÖGK eine klare Meinung. "Das kann nicht wahr sein, dass ich mit Corona schwimmen oder in die Arbeit kann und bei einem Notfall nicht einmal in die Krankenkasse hineinkomme. Ich kenne mich da aber sowieso nicht mehr aus", resümiert die Wienerin.
Patientin kam nicht mehr wieder
Wie eine Pressesprecherin der ÖGK gegenüber "Heute" klarstellte, wurde die Wienerin vor Ort nicht weggeschickt, sondern darauf hingewiesen, dass noch zwei Patienten vor ihr dran seien.
"Sie wurde ersucht, in der nahegelegenen Apotheke inzwischen einen Antigenschnelltest durchzuführen. Daraufhin ist sie nicht wiedergekommen", heißt es seitens der Österreichischen Gesundheitskasse. "Die Zahngesundheitszentren waren seit Beginn der Pandemie auch während der Lockdowns für die Akutversorgung von Schmerzpatienten offen. Den Versorgungsauftrag nehmen wir sehr ernst."