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Wienerin bekommt trotz Impfung keinen Grünen Pass
Eine junge Wienerin erhielt als Corona-Genesene nur eine Impfdosis. Wegen einer Formalie gilt ihr Grüner Pass nun nicht.
Aktuell werden in Wien Corona-Genese nur mit einer Impfdosis immunisiert. Nach einer überstandenen Corona-Infektion wirkt die Erstimpfung durch die bereits vorhandenen Antikörper nämlich wie eine Auffrischung. Obwohl so der volle Schutz des Geimpften gegeben ist, gilt diese Variante allerdings noch nicht für den Grünen Pass.
Als eine junge Wienerin ihren Termin zum Erststich Ende Mai ausmachte, wurde ihr von der zuständigen Stelle gesagt, sie brauche nur eine Dosis, weil sie im Oktober an Corona erkrankt war. Als sie schließlich ihr Impfzertifikat ausdrucken ließ, konnte die 18-Jährige ihren Augen kaum trauen: Dort war vermerkt, dass eine Zweitimpfung noch ausständig sei.
Gesetzesänderung für Umsetzung erforderlich
"Ich wollte mir dann ein Genesungszertifikat abholen, das habe ich aber nicht bekommen, weil meine Corona-Infektion zu dem Zeitpunkt schon länger als sechs Monate zurückgelegen ist. Bei 1450 wurde mir empfohlen mich an die AGES zu wenden, dort konnte man mir allerdings auch nicht helfen, der Mitarbeiter meinte es gäbe noch keine Lösung für das Problem. Ich habe das Gefühl, man schickt mich nur von einer Stelle zur nächsten", berichtet die Wienerin im Gespräch mit "Heute".
Der Grund, warum ihr Grüner Pass nun nicht gilt, ist eine Formalität. Ein Pressesprecher des Sozialministeriums erklärt im Gespräch mit "Heute", nachdem der Europäische Rat mittlerweile empfiehlt, Genesene nur einmal zu impfen, bastelt man bereits eifrig an einer Umsetzung für den Grünen Pass. Um dies umzusetzen bedarf es allerdings einer Gesetzesänderung: Da Impfdaten mit den Daten aus dem epidemiologischen Meldesystem kombiniert werden müssen, wird noch an einer Lösung in puncto Datenschutz gefeilt.
Absonderungsbescheid darf statt Genesungszertifikat verwendet werden
Die 18-jährige Wienerin muss sich also vorerst gedulden. Innerhalb Österreichs kann die Wienerin die Zeit mit der bestätigten Impfung und einem Absonderungsbescheid überbrücken, bis ihr Grüner Pass gültig ist. Die Österreichische 3G-Regel befreit die 18-Jährige ohnehin, wenn nach ihrer Erstimpfung drei Wochen vergangen sind, ein Zweitstich ist hier nicht zwingend nötig. Um ins Ausland zu reisen, muss die Wienerin sich allerdings vorerst weiterhin testen lassen.