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Wienerin (31) war Sprit zu teuer – nun 180 € Strafe

Weil eine Wiener Mama auf der Suche nach leistbarem Sprit war, muss sie jetzt 180 € blechen. Der Grund: Sie hielt auf dem Parkplatz einer Tankstelle.

Natalia Anders
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Weil sie nachsehen wollte, wie hoch die Spritpreise einer Tankstelle waren, soll sie nun blechen.
Weil sie nachsehen wollte, wie hoch die Spritpreise einer Tankstelle waren, soll sie nun blechen.
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Die 31-jährige alleinerziehende Floridsdorferin Martina* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) war vergangenen Donnerstag auf der Suche nach leistbarem Sprit. Sie fuhr gegen 5.00 Uhr auf den Parkplatz einer Tankstelle am Wiener Margareten Gürtel. Als sie die Preistafel mit den hohen Benzinpreisen entdeckte, verließ Martina das Gelände eigenen Aussagen zufolge wieder.

Paar Sekunden auf dem Parkplatz kosten Mutter 180 Euro

Wenige Tage später fand die 31-Jährige einen Brief in ihrem Postkasten – es handelte sich um eine Besitzstörungsklage mit einem Vergleichsangebot in der Höhe von 180 Euro. Und das alles nur, weil sie an jenem Morgen an der Tankstelle in Margareten stehen geblieben war.

Die Wienerin ist verzweifelt: "Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern und derzeit arbeitslos. Ich kann mir die 180 Euro nicht leisten", so Martina im Gespräch mit "Heute". Die Floridsdorferin kontaktierte die Parkraumüberwachungsfirma  und bat, die Strafe zu stornieren. Immerhin sei sie ja nur wenige Sekunden auf dem Parkplatz gestanden. Doch die zuständige Firma zeigte laut der Wienerin keine Gnade. Sie muss nun die "Parkstrafe" bezahlen.

Floridsdorferin ist nicht die erste Betroffene

Martina ist auch nicht die Erste, die eine derart hohe Summe zahlen muss, weil sie den Parkplatz einer Tankstelle ansteuerte. "Heute" berichtete bereits über einen 20-Jährigen Wiener, der für seinen Eistee denselben Preis überweisen musste. Einen weiteren Autofahrer kostete die Zigarettenpause in Wien-Döbling 180 Euro. 

Laut ÖAMTC ist Strafe rechtsmäßig

Laut ÖAMTC-Jurist ist das Vorgehen der Parkraumüberwachung zwar besonders bitter für die Autofahrer, aber dennoch rechtmäßig. Betroffene können trotzdem versuchen, dagegen rechtlich vorzugehen und um eine Reduzierung der Strafe ersuchen. Das sollte man allerdings unbedingt vor der Überweisung der Geldsumme machen.  

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