Wien
In Kiste gepfercht – Zoll rettet 13 Affen am Flughafen
Am Flughafen Wien endetet die Irrfahrt für 13 Äffchen auf dem Weg nach Malaysia. Der Zoll fand die artengeschützten, putzigen Tiere – gerettet!
Die Sendung mit den kleinen Äffchen, die jeweils nur rund 140 Gramm wiegen, sollte von Tschechien über Wien nach Malaysia verschickt werden. Die Tiere sind zwischen zwei und drei Jahren alt. Der Grund für die illegale Reise der Kleinen waren unbarmherzige Zuchtzwecke.
Für eine grenzüberschreitende Reise müssen die Tiere gechipt sein. Beim Versuch diese Chips auszulesen, stellten die Zollmitarbeiter jedoch fest, dass nur zwei von 13 Tieren überhaupt ordnungsgemäß gechipt waren. Schnell stand also der Verdacht im Raum, dass es sich um ein vorsätzliches Umgehen der Artenschutzbestimmungen handeln könnte. Der Verdacht erhärtete sich.
Kriminalität im Artenschutzbereich
Die gechipten Äffchen hatten zwar Chips – aber Papiere mit falschen Chipnummern. Bei acht weiteren Zwergseidenäffchen, zwei Kaiserschnurbarttamarinen und einem Rotbauchtamarin konnte auch bei genauer Kontrolle kein Mikrochip festgestellt werden.
Abgesehen von den fehlenden Kennungen der Affen, zeigten auch die unrichtigen, wenn nicht gar gefälschten Begleitdokumente der Tiere, dass es sich um ein Vergehen im Bereich des Artenschutzes handelte. Die kleinen Passagiere gelten gemäß dem CITES Abkommen, der EU-Verordnung zum Handel mit wildlebenden und schutzbedürftigen Pflanzen und Tieren als gefährdet.
Illegaler Tiertransport wird vehement verfolgt
"Ein Vergehen gegen den Artenschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, den unsere Behörde sehr ernst nimmt und den wir vehement verfolgen. Unser Zoll trägt mit seiner wichtigen Aufgabe im Artenschutz wesentlich dazu bei, dass wir für unsere Kinder und deren Kinder nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die vielfältigen Arten, die auf unserem Planeten leben", so Finanzminister Magnus Brunner.
Die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner, erklärte zum Fall der Affen: "Österreich ist dem CITES Abkommen im Jahr 1982 beigetreten und der Zoll trägt mit den Kontrollen im Warenverkehr und Reiseverkehr zur Umsetzung bei. Alle beschlagnahmten Affen fallen unter CITES Anhang B, der Pflanzen- und Tierarten umfasst, die potentiell vom Aussterben bedroht sind und daher kontrolliertem Handel unterliegen müssen."
Schmuggler könnte 20.000 Euro Strafe erwarten
Die Reise der Äffchen mit unsicherem Ausgang nahm also dank dem Zoll ein schnelles Ende. Und statt in einer grausigen Zuchtanlage in Malaysia fanden sie Unterschlupf im Tierschutzhaus, wo sie nun vergnügt in ihren Affen-Volieren in Sicherheit leben können.
Gegen die Schmuggler wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das Vergehen ist mit einer Strafe von bis zu 20.000 Euro bedroht.