Leser
Mann hat gültigen Online-Parkschein, muss Strafe zahlen
In Wien-Meidling sorgt eine Parkstrafe für Aufsehen! Trotz eines gültigen Parkscheins muss ein Pkw-Lenker eine Strafe in der Höhe von 36 Euro brennen.
"Heute"-Leser Norbert* (Name von der Redaktion geändert) befand sich am Donnerstag beim Hundefriseur seines Vertrauens, um seine frisch frisierten Vierbeiner abzuholen. Kurz danach gab es Ärger: Ein Parkwächter schrieb dem Wiener eine Strafe, obwohl er ein gültiges Parkticket besaß. Das Verständnis der Behörden für den Wiener scheint begrenzt.
Wiener soll sich telefonisch beschweren – wird abgeschmettert
Der Wiener entwertete am Donnerstag um 14:52 Uhr einen Online-Parkschein für 15 Minuten. Noch in derselben Minute gab es für ihn eine Organstrafverfügung. Im Gespräch mit "Heute" schilderte Leser Norbert den Vorfall.
"Ich stieg gerade erst aus meinem Auto aus und sah den Parksheriff schon kommen. ich hatte nichts zu befürchten, ich hatte ja einen ausgefüllten Parkschein. Dann sah ich ihn schreiben. Ich ging zu ihm und der sagte mir, dass ich schon vor 14:52 da gestanden haben soll. Er meinte nur noch, dass ich mich telefonisch beschweren solle."
Lenker "soll Parkscheine kaufen"
Gesagt, getan: Doch Versuche, die Parkstrafe am Telefon abzuwenden, scheiterten kläglich. Anstatt milder Worte bekam Norbert nur Anschuldigungen zu hören. "Kaufen`s sich in Zukunft Parkscheine!", soll dem Wiener gesagt worden sein.
ÖAMTC: "Immer wieder Strafen trotz gültigem Schein"
ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler bestätigte gegenüber "Heute", dass es in der Rechtsabteilung des Verkehrsclubs öfters zu solchen Fällen kommt: "Das ist keine Seltenheit bei uns. Immer wieder kommt es zu Strafen, die in derselben Minute ausgestellt werden."
Zudem ist die Rechtsprechung laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sehr streng: Wer sich von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er eine Bestätigung auf sein Handy bekommt, hat in einem Verfahren nur schlechte Chancen, zu gewinnen.
"Wir raten den Autofahrern, den Parkschein immer im Auto bzw. unmittelbar beim Fahrzeug einzulösen und die Bestätigung abzuwarten", erklärt Authried abschließend. Dem Parksheriff wird vor Gericht nämlich in der Regel immer mehr Glauben geschenkt als dem Fahrzeuglenker. Einspruch erheben wird Norbert nicht – er zahlte diese Strafe bereits.