Leser
Wiener zahlt für Leberkässemmel und Cola über 180 Euro
In Wien gönnte sich Dejan M. vor einer Woche eine Leberkässemmel mit einem Cola. Nachdem er sie vor Ort konsumierte, bekam er eine 180 Euro Strafe.
Dejan M. war am 8. Jänner in Döbling unterwegs, als er bei der Heiligenstädter Straße an einer Tankstelle stehen blieb, um sich einen kleinen Snack zu gönnen. Die Vorfreude auf den in eine warme Semmel eingelegten Leberkäse und ein kaltes Cola war so groß, dass er sie gleich frisch vor Ort verspeiste. Allerdings flatterte einige Tage später die böse Überraschung nach Hause: Besitzstörungsklage!
Stolze 180 Euro soll der Wiener nun dafür bezahlen, dass er am Tankstellengelände die gekaufte Leberkäsesemmel gegessen hat. Als Begründung wird angegeben, er habe länger als 15 Minuten vor Ort geparkt. "Man muss ja erstmal zur Kassa kommen, dann bestellen und anschließend auf die Zubereitung warten", so der verärgerte Wiener im "Heute"-Talk.
Offenbar ist er allerdings nicht der einzige, der eine Besitzstörungsklage an der besagten Tankstelle bekommen hat. Auf Google finden sich mehrere Kommentare von verärgerten Kunden, denen Ähnliches widerfahren ist. Einer von ihnen kaufte beispielsweise Zigaretten im Shop und bekam ebenfalls 180 Euro in Rechnung gestellt - und das ist offenbar kein Einzelfall.
Tankstellen bestrafen eigene Kunden
Wie "Heute" bereits vor einigen Wochen mehrfach berichtete, steckt eine private Parkraumüberwachungsfirma dahinter. Diese wird vom jeweiligen Pächter beauftragt das Grundstück zu überwachen. Rein rechtlich betrachtet handelt es sich bei den Geldforderungen laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried um Vergleichsangebote. Er rät den Kunden das Gespräch mit dem Grundstücksbesitzer zu suchen und so eine kulante Lösung zu finden. "Ist das Geld erstmal überwiesen, ist es so gut wie unmöglich, das rückgängig zu machen", so Authried.
Alle Artikel rund um die Besitzstörungsklagen an Tankstellen: