Abriss statt Einzug
Wiener zahlen 1,4 Millionen Euro für kein Haus!
Drei Wiener wollten ein Haus kaufen, bekamen nur Ärger. Was sie nicht wussten: Das Haus war illegal errichtet worden, nun war Prozess-Termin.
Ein Immo-Manager musste sich am Montag wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten. Die Firma des 34-Jährigen hatte ein Doppelhaus in Klosterneuburg errichtet. Gegenüber Interessenten gab der Manager an, das Gebäude sei laut Baubewilligung völlig korrekt erreichtet worden. Angeblich wurde aber ein wesentliches Detail verschwiegen, das später sogar zu einem Abbruchbescheid führte. Ein Käufer bezahlte nichtsahnend 607.500 Euro, ein Ehepaar 780.000 Euro für die Doppelhaushälfte.
Illegal gebaut
Im September 2019 flog der mutmaßliche Schwindel auf. Die bittere Überraschung für die Käufer: das Gebäude war nicht gemäß der Baubewilligung errichtet, es gab sogar einen Abbruchbescheid.
Der Angeklagte habe bereits bei Abschluss der Kaufverträge gewusst, dass das Gebäude nicht der Baubewilligung gemäß errichtet wurde, hielt ihm die Anklage vor. Es sei dem gebürtigen Bosnier bewusst gewesen, dass die verbaute Fläche von der Bewilligung abwich.
"Rechne mit Freispruch"
"Er verschwieg dies den jeweiligen Kaufinteressenten", so die Staatsanwaltschaft. Der 34-Jährige habe mit dem Vorsatz gehandelt, sich unrechtmäßig zu bereichern. "Stimmt nicht", kontert Top-Verteidiger Nikolaus Rast. "Das Haus war größer als geplant und er hat dafür nicht einmal mehr Geld verlangt." Rast rechnet mit einem Freispruch, von Betrug könne keine Rede sein.
"Bin nur Bodenleger"
Der Angeklagte zeigte sich im Ermittlungsverfahren nicht geständig. Der 34-Jährige gab an, dass er öfters auf der Baustelle gewesen sei. Jedoch habe er keine Vermessungen vorgenommen, zumal er selbst lediglich eine Lehre zum Bodenleger abgeschlossen habe. Der Immo-Manager gab an, er habe sich auf den Bauleiter verlassen. Folglich sei auch das Doppelhaus fertiggestellt worden. Zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Kaufvertragsunterzeichnung sei er in Kenntnis gewesen, dass das Doppelhaus nicht gemäß dem Absteckplan errichtet worden sei. Laut Staatsanwaltschaft sei das aber eine Schutzbehauptung gewesen.
Prozess auf Juli vertagt
Angeblich habe es gleich zu Beginn der Arbeiten Gespräche zwischen Nachbarn und dem Angeklagten gegeben. Diese sollen mit freiem Auge erkannt haben, dass die Arbeiten nicht gemäß der Bewilligung erfolgten. Der Prozess wurde am Montag auf 8. Juli 2024 vertagt – es gilt die Unschuldsvermutung.