Der Nahost-Konflikt ließ einen Wiener (56) heißlaufen, das brachte den Verdächtigen am 2. Mai vor Gericht. "Aufforderung zu terroristischen Straftaten" lautete der Vorwurf gegen den 56-Jährigen. Wegen Unterlassung setzte es nicht rechtskräftig 6 Monate bedingt – wir berichteten.
Der Prozess wird nun ein Nachspiel haben, muss vielleicht sogar wiederholt werden. Denn kurz vor Verhandlungsbeginn wurde plötzlich der Saal gewechselt, Polizisten sicherten den Eingang, ließen angeblich keine Besucher hinein – auch nicht, als ein Platz drinnen frei wurde. Der Angeklagte legte mit Hilfe von Top-Verteidigerin Astrid Wagner Berufung ein, brachte eine Anzeige gegen den verantwortlichen Beamten ein.
Denn nicht nur Journalisten und Zuhörer wurden ausgesperrt – sogar der Ehefrau des Angeklagten soll von den Polizisten der Zutritt zum Saal verweigert worden sein.
"Die Öffentlichkeit ist eine Säule unseres Rechtssystems", so Wagner zu "Heute". Diese sie in dem Prozess verletzt worden. Der Einsatzleiter habe "seine Befugnisse wissentlich missbraucht", heißt es in der Anzeige, die "Heute" vorliegt. Grundsätzlich müsse jede Person Zugang zu einer Gerichtsverhandlung haben; die Öffentlichkeit dürfe nur aus wichtigen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
Die Amtshandlung sei somit illegal gewesen, gegen den Einsatzleiter solle strafrechtlich ermittelt werden, fordert Wagner. "Wenn jetzt sogar einzelne Journalisten von einem Prozess ausgeschlossen werden, schafft das einen gefährlichen Präzedenzfall!" Das soll verhindert werden.