Im Juni musste ein Wiener 500 Euro bezahlen, weil er den öffentlichen Anstand verletzte, in dem er einen "lauten Darmwind" entweichen hat lassen. Ein anderer wurde wegen eines "Oida" in Richtung der Beamten angezeigt - die Strafe wurde ihm allerdings erlassen. In Rudolfsheim-Fünfhaus duzte ein Mann einen Polizisten und auch er bekam eine Strafverfügung über 150 Euro. Doch das ist offenbar kein Einzelfall.
Ein 21-jähriger Sanitäter und Medizinstudent hatte Ende Juli außerhalb seiner Dienstzeit ebenfalls mit der Polizei zu tun. Die Beamten wurden wegen einer Ruhestörung in den Garten eines Einfamilienhauses alarmiert. Der Student zeigte sich seinen Angaben zufolge kooperativ und legte den Polizisten bei der Amtshandlung auch seinen Dienstausweis vor.
"Ich war natürlich verständnisvoll und wollte die Situation bei der Geburtstagsfeier beruhigen. Die Beamten gaben uns eine Verwarnung und ich dachte, dass die Sache somit erledigt war", erzählt der 21-Jährige im "Heute"-Gespräch. Doch offenbar war die Angelegenheit noch nicht ganz vom Tisch, denn einige Wochen später flatterte eine Strafverfüfung ins Haus. 80 Euro für das "mehrmalige Duzen der Exekutivbeamten in einer herabwürdigenden Art und Weise."
Für den Wiener ist das völlig unverständlich: "Ich habe als Sanitäter ständig mit der Polizei zu tun und die Zusammenarbeit klappt immer hervorragend. In dem Fall haben die Beamten nicht einmal erwähnt, dass ich etwas falsch gemacht oder sie beleidigt habe, sondern einfach eine Anzeige geschrieben."
Zum konkreten Fall kann die Wiener Polizei aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben. Aber es gibt zu solchen Anzeigen durchaus rechtliche Definitionen. "Der öffentliche Anstand wird verletzt, wenn das Verhalten eines Menschen mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und einen groben Verstoß gegen diejenigen Pflichten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat", heißt es von der Polizeipressestelle.
„"Das Gesamtverhalten ist zu beurteilen."“
Grundsätzlich müssen die Beamten also das Gesamtverhalten des Betroffenen beurteilen. Also nicht nur die Wortwahl, sondern auch die Lautstärke, die Intensität, die Wiederholung sowie Gestik und Mimik haben Einfluss auf die Anzeige. Die Betroffenen können Einspruch gegen die Strafverfügung einlegen. In so einem Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem sowohl der Polizist, als auch der Beschuldigte, seine Sicht der Dinge darlegen kann. Dann erst wird entschieden, ob die Strafe bezahlt werden muss, oder nicht.
„"Strafhöhe bis zu 700 Euro"“
Das Wiener Landessicherheitsgesetz sieht bei der Anstandsverletzung eine Strafhöhe von bis zu 700 Euro vor. "Die tatsächliche Strafhöhe hängt von mehreren Komponenten ab, unter anderem von Vorverurteilungen im Verwaltungsrecht und dem Verhalten bei der Amtshandlung", erklärt abschließend Barbara Gass, Pressesprecherin der Wiener Polizei.