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Wiener parkt für paar Minuten, kassiert gleich 2 Strafen
Ein Autolenker (23) stellte seinen Pkw am Montag im Parkverbot ab. Dafür bekam er binnen weniger Minuten gleich zwei Strafzettel.
Der 23-jährige Lukas parkte seinen Volkswagen Caddy am Montagvormittag in einem Parkverbot auf der Stadlauer Straße. "Ich wollte nur kurz etwas aus dem Büro holen und hatte keine Zeit, zum Parkplatzsuchen", erklärt der Wiener gegenüber "Heute". Er kam zehn Minuten später zu seinem Auto zurück und entdeckte eine Parkstrafe an seiner Windschutzscheibe.
Zweite Strafe trudelte zehn Minuten später ein
Um die Parkstrafe, die er wegen eines fehlenden Parkscheins bekam, zu bezahlen, verließ Lukas ein weiteres Mal das Auto. "Ich ging nochmal hinauf ins Büro, um dort die Parkstrafe zu überweisen", erklärt der 23-Jährige. Als er wenige Minuten später zurück zu seinem Auto kam, entdeckte er plötzlich einen weiteren Zettel auf seiner Windschutzscheibe – diesmal handelte es sich jedoch um eine Anonymverfügung.
Der Grund für die Anzeige: Der Volkswagen stand im Parkverbot. "Ich kann die Anonymverfügung verstehen. Aber wozu dann die Parkstrafe?", fragt sich der Wiener.
ÖAMTC: "Doppelte Strafe korrekt"
Waren die beiden Strafen gerechtfertigt? Das fragte "Heute" einen ÖAMTC-Rechtsexperten. "Die Kurzparkgebühr fällt immer dann an, wenn im öffentlichen Straßenraum innerhalb einer Kurzparkzone ein Fahrzeug abgestellt wird. Das eine schließt das andere nicht aus", so Jurist Nikolaus Authried im Gespräch mit der Redaktion.
Der 23-Jährige wird beide Strafen wohl oder übel zahlen müssen. Eine Sache hat Lukas nach dem teuren Parkmanöver jedenfalls gelernt: Noch einmal wird der Wiener seinen Wagen definitiv nicht mehr im Parkverbot abstellen.