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Wiener löst Parkschein – bekommt trotzdem 70 € Strafe
In der Wiener City nehmen die Parksheriffs ihren Job sehr ernst. Nun muss ein Wiener eine Strafe bezahlen, obwohl er einen gültigen Parkschein hatte.
Andreas K. (Name von der Redaktion geändert*) hatte Ende März einige wichtige Termine in der Wiener Innenstadt. Der 30-Jährige war am besagten Tag auf sein Auto angewiesen und löste dementsprechend auch den erforderlichen Parkschein via Smartphone-App ein. Als er schließlich gegen 15.10 Uhr zu seinem Auto kam, entdeckte er einen Strafzettel an der Windschutzscheibe. Ein Parksheriff strafte den Wiener ab, weil er angeblich kein gültiges Parkticket hatte. Als "Tatzeitpunkt" gab der Beamte 14.35 Uhr an.
"Ich kontrollierte sofort in der Handyparken-App, ab wann genau der digitale Parkschein gültig war. Und siehe da: 14.35 Uhr", ärgert sich Andreas im "Heute"-Talk. Der Wiener beschloss die Strafe in der Höhe von 36 Euro nicht zu bezahlen und die angegebene Frist verstreichen zu lassen, damit er gegen die folgende Strafverfügung Einspruch erheben konnte. Im Juni war es dann schließlich soweit. "Das Magistrat wurde von mir schriftlich, inklusive aller Belege, darüber in Kenntnis gesetzt, dass zum Tatzeitpunkt sehr wohl ein gültiger Parkschein vorhanden war", erzählt der 30-Jährige.
Behörde straft gnadenlos ab
Doch das schien bei der MA67 niemanden zu interessieren. Der Einspruch wurde schlichtweg abgelehnt, da der Lenker während der Kontrolle nicht beim Fahrzeug war. Nun soll er 70 Euro für ein Vergehen bezahlen, das es de facto gar nicht gab. "Die Bestätigung war ja bereits auf meinem Handy, also verließ ich auch meinen Wagen. Soll man jetzt beim Auto stehen und solange warten, bis zufällig ein Parksheriff vorbeikommt und einen kontrolliert? Das ist doch absurd", wütet der Wiener weiter.
Schlechte Chancen für Autofahrer
ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler bestätigte gegenüber "Heute", dass es in der Rechtsabteilung des Verkehrsclubs öfters zu solchen Fällen kommt: "Das ist keine Seltenheit bei uns. Immer wieder kommt es zu Strafen, die in der selben Minute ausgestellt werden."
Zudem ist die Rechtsprechung laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sehr streng: Wer sich von seinem Fahrzeug entfernt, hat in einem Verfahren nur schlechte Chance zu gewinnen. "Wir raten den Autofahrern den Parkschein immer im Auto bzw. unmittelbar beim Fahrzeug einzulösen und die Bestätigung abzuwarten", erklärt Authried abschließend. Dem Parksheriff wird vor Gericht nämlich in der Regel immer mehr Glauben geschenkt, als dem Fahrzeuglenker. Für Andreas ist das eine wahrlich bittere Erkenntnis: Er wird die 70 Euro wohl oder übel an die MA67 überweisen, auch wenn er sich keiner Schuld bewusst ist.