Wien

Trotz Parkschein soll Wiener 36 Euro Strafe zahlen

Fast täglich parkt Darko J. in der Simmeringer Hauptstraße und löst den Parkschein per App. Nun soll er eine Strafe zahlen. Das sieht er nicht ein.

Thomas Peterthalner
Darko J. kaufte Parkschein in Wien-Simmering und bekam trotzdem eine Strafe. 
Darko J. kaufte Parkschein in Wien-Simmering und bekam trotzdem eine Strafe. 
Privat

Darko J. (36) wohnt in Wien-Favoriten, fährt fast täglich in sein Büro in der Simmeringer Hauptstraße. Parkscheine bucht er ganz einfach über die App der MA67. "Das klappt sonst immer." Am Samstag aber ging es schief.

"Ich habe mir um 11.13 Uhr einen Parkschein gelöst und um 11.13 Uhr die Bestätigung per SMS erhalten, dass ich nun einen gültigen Parkschein habe." Als er später zum Auto zurückkehrt, entdeckte er einen Strafzettel an seinem Auto in Höhe von 36 Euro.

"Lücke von 20 Sekunden"

Der Grund: "Ich denke, da war eine Lücke von vielleicht zwanzig Sekunden zwischen analoger Kontrolle und elektronischem Gültigkeitsbeginn. Vielleicht hat die App ausgesetzt, denn ich habe das Ticket vor der Kontrolle gebucht."

Parkschein gekauft – Strafe kassiert
Parkschein gekauft – Strafe kassiert
privat

"Bestätigung kam vor Kontrolle"

Die Strafe wurde 11.13 Uhr ausgestellt. "Ich habe die Bestätigung vor der Kontrolle erhalten, die ebenfalls um 11.13 Uhr stattfand". Dass er jetzt zahlen soll, sieht Darko J. nicht ein. "Es geht mir nicht um das Geld. Aber diese sekundenmäßige Abrechnung betrifft Millionen Autofahrer." Er hat bei der MA67 angerufen, man habe ihm dort gesagt, dass alles über A1 laufe und die App vielleicht ein paar Sekunden ausgesetzt hat.

Darko J. stellte den Parksheriff zur Rede, zeigte ihm die erfolgte Buchung um 11.13 Uhr samt Bestätigung. "Das interessiert mich nicht", soll dieser gesagt haben. So hat Darko J. nun einen Parkschein und eine Parkstrafe, beide ausgestellt am 13. Mai um 11.13 Uhr.

Abgabe zahlen, bevor man vom Auto weg geht

Darko J. hat nun einen Anwalt kontaktiert. "Er sieht gute Erfolgsaussichten, denn im Gesetz steht nichts von einer sekundenmäßigen Abrechnung – eine sekundenmäßige Abrechnung gibt es nicht." 

Die MA 67 selbst sagte zu dem Sachverhalt: "Die Parkometerabgabe ist zu entrichten, bevor sich der Lenker vom Fahrzeug entfernt. Die Abgabe bei Verwendung elektronischer Parkscheine gilt dabei erst als entrichtet, wenn die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt wird. Im aktuellen Fall war zum Zeitpunkt der Kontrolle noch kein Parkschein aktiviert", so Patrick Futterknecht, Sprecher der MA67. Darko J. wird die Strafe wohl zahlen müssen. 

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