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Wiener gegen Facebook: "Wie bei bei Kafka"

Vor fast 5 Jahren reichte der Wiener Max Schrems Klage gegen Facebook ein. Der Prozess zieht sich nun aber noch viel weiter hin.

Heute Redaktion
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Max Schrems kämpft seit Jahren um sein Recht gegenüber Facebook.
Max Schrems kämpft seit Jahren um sein Recht gegenüber Facebook.
Bild: Helmut Graf

Datenschutz-Aktivist Max Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Irland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.

Facebook vertritt aber die Auffassung, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage international gar nicht zuständig seien. Hintergrund sind die Geschäftsbedingungen von Facebook und der meisten anderen Unternehmen, wonach der Firmensitz als Gerichtsstandort gilt. Für Verbraucher bestehen aber Schutzregelungen und Erleichterungen, deshalb können sie gegen Unternehmen immer auch an ihrem Wohnsitz klagen.

"Abenteuerliche Argumente"

Der Fall wurde zur Gerichts-Odyssee: Nach Urteil des Oberlandesgerichts, des Obersten Gerrichtshofs und der Europäischen Gerichtshofs ging das Verfahren zurück zum Landesgericht Wien – und dort hält man sich wiederum für nicht zuständig. 20 Minuten hatte die entsprechende Verhandlung nur gedauert.

"Die Richterin hat sich schon 2014 mit der absurden Argumentation, dass ich einen Profit aus dieser Klage ziehen würde und daher kein Verbraucher sei, in diesem komplexen Fall für unzuständig erklärt. OLG Wien, OGH und sogar der EuGH korrigierten diese Fehlentscheidung und verwiesen den Fall ende Februar 2018 zurück an das Erstgericht. Doch jetzt verweigert das Gericht die notwendige Anpassung der Klage und beruft sich dabei mit abenteuerlichen Argumenten schon wieder auf seine Unzuständigkeit", so Schrems.

"Rechtsverweigerung"

Nach Ansicht der Richterin Margot Slunsky-Jost seien seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes 2018 in Österreich nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig –" obwohl Artikel 79 DSGVO explizit einen parallelen Rechtsweg und die Wahl zwischen einer Klage bei Gericht oder einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde vorschreibt", so Schrems.

Schrems ortet, dass sich die Richterin auf "einen offenkundig falschen Satz in den unverbindlichen 'Erläuterungen' zum neuen österreichischen Datenschutzgesetz, wonach Zivilgerichte nicht mehr zuständig wäre" berufe. "Jeder Jus-Student lernt, dass die Erläuterungen zu Gesetzen rechtlich nicht verbindlich sind", so Schrems. Und: "Ich kann diese Entscheidung des Gerichts nur noch als Rechtsverweigerung beschreiben."

"Wie bei bei Kafka"

Für die geltend gemachte Schadenersatzforderung sieht die Richterin wiederum nicht das Wiener Landesgericht, sondern das Wiener Handelsgericht als zuständig an, obwohl dieses den Fall schon 2014 an das Landesgericht überweisen hat, so Schrems. "Im Gesetz steht schwarz auf weiß 'Landesgericht', jedoch entschied die Richterin nun, dass das Handelsgericht zuständig sein sollte, das schon 2014 den Fall an das Landegericht übermittelt hat. Das sagt jetzt wieder das Handelsgericht soll sich damit beschäftigen. Man kommt sich vor wie bei bei Kafka."

Nun muss wieder das Oberlandesgericht Wien die Zulässigkeit der Klage feststellen. "Wir hoffen, dass in diesem Fall das OLG schnell und endgültig entscheidet", so Schrems. Er kritisiert, dass es bereits fast fünf Jahre dauert, dass überhaupt entschieden wird, welches Gericht sich mit dem Fall befasst. "Der Inhalt der Klage wurde dabei noch überhaupt nicht behandelt. (...) Es kann doch nicht sein, dass ein Gericht Facebook die Mauer macht und einfach Rechtsverweigerung betreibt." (rfi)