Österreich

Wiener Chefinspektor schluchzte bei Prozess

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Hertel

Am Mittwoch ist der Prozess um einen Chefinspektor der Wiener Polizei fortgesetzt worden, der am 5. Mai 2011 im Haus einer gebürtigen Russin in Wien-Donaustadt von einem "Rollkommando" brutal zusammengeschlagen und laut Anklage auch mit dem Tod bedroht wurde.

Am Mittwoch ist der Prozess um einen Chefinspektor der Wiener Polizei fortgesetzt worden, der am 5. Mai 2011 im Haus einer gebürtigen Russin in Wien-Donaustadt von einem "Rollkommando" brutal zusammengeschlagen und laut Anklage auch mit dem Tod bedroht wurde.

Am mittlerweile vierten Verhandlungstag trat der infolge eigener Verfehlungen außer Dienst gestellte Polizist in den Zeugenstand und schilderte, was ihm angetan wurde. Dabei kamen ihm die Tränen. "Als am Ende ein Mann mit einem Gewehr im Anschlag auf mich zugekommen ist, habe ich gewusst, in zwei Sekunden kann mein Leben vorbei sein", schluchzte er. Er habe "panische Angst" gehabt.

Seit Mitte November müssen sich eine 51-jährige Geschäftsfrau und ein 33-jähriger Slowake vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) verantworten, weil sich die Frau entschlossen haben soll, dem Chefinspektor eine kräftige "Abreibung" zu verpassen. Der Beamte hatte der vermeintlich wohlhabenden Frau seiner Darstellung zufolge in drei Tranchen ein Darlehen von 100.000 Euro gewährt, als es ans Rückzahlen ging aber nur "kleinere Geschenke" - etwa zwei bronzene Löwen - erhalten. Der Schilderung der Frau zufolge, die in Wahrheit in finanzieller Hinsicht nicht auf Rosen gebettet war, stellte sich der Polizist als "Kredithai" heraus, der Wucherzinsen von 17 Prozent monatlich genommen haben soll.

Nach dienstlichen Verfehlungen war der Spitzenpolizist im vergangenen Februar wegen wiederholten Amtsmissbrauchs, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er soll unter anderem seine "schützenden Hände" über eine Wiener Rotlicht-Größe gehalten haben. Falls sein Urteil in Rechtskraft erwächst - der Chefinspektor hat dagegen volle Berufung eingelegt, Termin für das Rechtsmittelverfahren gibt es noch keinen -, wäre er seinen Job los. Bei mehr als einjährigen Freiheitsstrafen ist der Verlust der Amtsstellung als zwingende Rechtsfolge vorgesehen.

Richter Christian Böhm will noch weitere Zeugen hören, die Verteidiger stellten darüber hinaus zusätzliche Beweisanträge. Es wird noch zumindest zwei Verhandlungstermine geben, mit den Urteilen ist frühestens Ende Jänner 2012 zu rechnen.