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Ärger mit Nachmieter: Wiener Familie verliert 9.000 €

Eine Wiener Familie hat nun nach einem Wohnungstausch innerhalb einer Genossenschaft Ärger. Die Nachmieter zahlen die vereinbarte Ablösesumme nicht.

Maxim Zdziarski
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Der 35-jährige Familienvater Martin (Name von der Redaktion geändert) entschloss sich, gemeinsam mit seiner Frau ihre Mietwohnung in Floridsdorf innerhalb der Wohngenossenschaft zu wechseln. "Wir benötigten ein Zimmer mehr und die Verantwortlichen hatten uns grünes Licht gegeben", so der Wiener im "Heute"-Talk.

Einen Nachmieter suchte die Familie im Anschluss über ein Onlineportal und wurde schnell fündig. Nach mehreren Anfragen entschloss sich Martin letztendlich für ein junges Pärchen. Die Ablösesumme über 9.000 Euro für diverse Möbel wurde auf Drängen der Nachmieter mit einem Vertrag fixiert. Darin beinhaltet waren sowohl die DAN-Einbauküche, als auch Außenjalousien, Insektenschutz, eine Innenbeschattung der gesamten Wohnung und eine namenhafte Dusch-Wannen-Kombination im Badezimmer. 

Vertrag unterschrieben, kein Geld bekommen

Nachdem der Ablösevertrag unterschrieben wurde, bekamen die neuen Mieter im Jänner von der Genossenschaft ihren Mietvertrag. Bis Ende März sollten die vereinbarten 9.000 Euro überwiesen werden – bislang ist allerdings noch kein Cent geflossen. "Das Pärchen reagiert weder auf wohlwollende Anrufe noch auf Schreiben von Anwälten. Es ist zum Verzweifeln", ärgert sich Martin im "Heute"-Talk.

Laut seinem Anwalt soll das eine "typische Masche" bei Wohnungsübergaben in Wien sein. Die potentiellen Nachmieter würden ganz genau wissen, dass es rechtlich gesehen kaum eine Handhabe gegen solche fragwürdigen Vorgehen gäbe. Die Genossenschaften mischen sich bei solchen Streitigkeiten nicht ein, da die Vereinbarungen zwischen Mieter und Nachmieter getroffen werden.

"Bezweifle Recht und Gerechtigkeit"

"Allein bei uns im Haus sind zwei gleiche Fälle bekannt. Das alles lässt mich an Recht und Gerechtigkeit zweifeln", so der 36-jährige Familienvater. Er selbst stellt zudem in Frage, ob die kinderlosen Nachmieter überhaupt einen "dringenden Wohnbedarf" für eine Vier-Zimmer-Wohnung vorweisen können. Solche von Steuergeldern geförderten Objekte sind nämlich eigentlich nur für Familien mit Kindern vorgesehen.

Martin bleibt nun nichts mehr anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen, einen kostspieligen Prozess zu riskieren oder die Sache ruhen zu lassen. Am Ende des Tages zieht der hart arbeitende Familienvater sein eigenes Fazit: "Die neuen Mieter wohnen jetzt in einer wunderschönen Wohnung, ohne dafür auch nur einen Cent bezahlt zu haben. Die Verträge sind heutzutage offenbar nicht mal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden."

Mieterhilfe klärt Möbelablöse auf

Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe der Stadt Wien, erklärt gegenüber "Heute" die rechtlich schwierige Lage in solchen Fällen. "In der Vergangenheit haben die Menschen viel zu hohe Geldbeträge für sogenannte Ablösen bezahlt, nur um einen Mietvertrag zu bekommen. Daher wurde von der Politik das Ablöseverbot im Mietrecht eingeführt, um die finanziellen Spekulationen zu unterbinden", so Bartok.

Weiters erklärt er, dass eine Ablöse für Möbel rechtlich kritisch ist, da es sich hier de facto um einen Verkauf handelt. "Die Möbel müssten mit dem entsprechenden Zeitwert verkauft und nicht abgelöst werden. Somit sollte auch ein Kauf- und kein Ablösevertrag unterschrieben werden", erklärt Bartok von der Mieterhilfe. Wer allerdings trotz eines Vertrags sein Geld nicht bekommen würde, der müsse den gerichtlichen Weg gehen. 

Die Mieterhilfe der Stadt Wien steht bei Fragen rund um das Thema jedem kostenlos zur Verfügung. 

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