Taxler vor Gericht
Wiener beim Gassi gehen mit Messer attackiert – Prozess
Außer sich vor Wut attackierte ein Taxler einen Hundebesitzer, die 10-jährige Tochter musste alles mitansehen. Nun gab es ein Nachspiel vor Gericht.
Ein 37-Jähriger war am 23. Jänner mit seiner Tochter (10) in der Brigittenau mit dem Familienhund spazieren. Im Bereich Vorgarten- und Innstraße verrichtete der Vierbeiner sein kleines Geschäft zwischen den geparkten Autos. Ein alltäglicher Vorfall, doch ein Taxler (47) rastete völlig aus. Der 47-Jährige war überzeugt, der Hund habe gegen die Stoßstange seines Autos uriniert. Die Situation eskalierte – Mittwoch (12.6.) gab es nun ein Wiedersehen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht.
"Du Hurensohn!"
"Du Hurensohn", soll der vollbärtige Taxler dem Hundebesitzer hinterher gerufen haben. Der 37-Jährige rief etwas zurück, da soll der Taxler aus dem Fahrzeug gesprungen sein. "Ich habe ein 'Klack' gehört", so der Hundebesitzer im Zeugenstand vor Gericht. Der Verdächtige habe ihm mit der aufgeklappten Klinge eines Klappmessers in Kopf bzw. Hals stechen wollen. Der Famillienvater wehrte die Angriffe mit der Hand ab.
Stich mit Klappmesser in Rücken
Der Taxler soll daraufhin das Messer blitzschnell in die andere Hand genommen, dem Opfer damit seitlich in den Rücken gestochen haben. Die Klinge verfehlte die Milz nur um Haaresbreite, die Rettung brachte den 37-Jährigen in ein Spital. Es bestand keine Lebensgefahr. Die geschockte Tochter (10) des Verletzten musste den blutigen Angriff mit ansehen.
"Es war Notwehr"
Es sei "Notwehr" gewesen, verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht. Er sei "nicht schuldig". Sein Kontrahent sei "aggressiv und wütend" gewesen, er habe ihm das Messer "nur zeigen" wollen. Das Opfer sei vermutlich im Zuge einer Rangelei verletzt worden.
Drei Jahre Haft
Der 47-jährige Taxler habe befürchtet, der Familienvater würde sein Dienstauto beschädigen. Nach dem Vorfall flüchtete der Angeklagte, wurde aber ausgeforscht. Urteil am Mittwoch: Drei Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, davon ein Jahr unbedingt – nicht rechtskräftig!
Auf den Punkt gebracht
- Ein 37-jähriger Taxifahrer wurde zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt, nachdem er einen Hundebesitzer mit einem Messer angegriffen hatte, weil er glaubte, der Hund habe gegen sein Auto uriniert
- Der Vorfall ereignete sich, als der Hundebesitzer mit seiner 10-jährigen Tochter spazieren ging, die den Angriff miterleben musste