Er gab sich als Frau aus

Fake-Profil auf TikTok – 19-Jähriger landet vor Gericht

Ein Jugendlicher gab sich auf TikTok als Frau aus, plante damit angeblich einen Raub – doch vor Gericht gab es nun eine Überraschung!

Thomas Peterthalner
Fake-Profil auf TikTok – 19-Jähriger landet vor Gericht
Top-Anwältin Astrid Wagner übernahm die Verteidigung.
Denise Auer

Ein 19-Jähriger aus Wien-Favoriten soll über TikTok trickreich ein Opfer in eine Liebesfalle gelockt haben – dafür musste sich der Serbe nun vor Gericht in Wien verantworten. Laut Staatsanwaltschaft legte der 19-Jährige ein Fake-Profil auf TikTok an, gab sich als Frau aus. Schon bald begann er mit einem jungen Mann zu chatten. In dem Online-Flirt wurde ein Treffen für den 30. Jänner in der Laxenburger Straße vereinbart.

Pfefferspray und Schläge

Als der ahnungslose Jugendliche zum Treffpunkt kam, gab es eine Überraschung. Statt der erhofften weiblichen Flirt-Bekanntschaft wartete angeblich der Verdächtige mit einem Kumpel auf ihn. Das Duo soll sich als "Zivilpolizisten" ausgegeben haben, forderte das Opfer auf, mitzukommen. Doch der Jugendliche bemerkte sofort, dass etwas faul war. Er nahm sein Handy, wollte die echte Polizei anrufen. Da soll ihm der Angeklagte – gekonnt verteidigt von Top-Anwältin Astrid Wagner – das Handy entrissen, ihn mit Pfefferspray eingesprüht haben. Sein immer noch unbekannter Komplize soll den Burschen daraufhin mit Faustschlägen attackiert haben. Eine Passantin schritt ein, schrie das Duo schließlich in die Flucht.

Freispruch im Zweifel

Die beiden Burschen rannten davon, auf Fotos erkannte das Opfer den Angeklagten wieder. Doch vor Gericht gab es eine Überraschung. Das vermeintliche Opfer verwickelte sich in Widersprüche. So gab der Bursche bei der Polizei an, dass der mutmaßliche Täter eine tiefe Stimme gehabt habe. Daraufhin ließ die Richterin den Angeklagten einen Text vorlesen. Er tat sich etwas schwer mit dem Lesen, die Richterin meinte: "Das ist nicht gerade eine tiefe Stimme, eher eine hohe!" – Freispruch im Zweifel, nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich nicht geständig gezeigt.

Angeklagter ging nach Hause

"Das Gericht hat weise gehandelt", meint Anwältin Wagner. Kommentar der Richterin zum Angeklagten: "Vielleicht haben Sie das gemacht. Aber wir können das nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit klären." Es gilt die Unschuldsvermutung!

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