Österreich
Wiener Babysitter missbrauchte Buben (5)
Norbert L. (38) meldete sich auf einer Online-Plattform als Babysitter an. Im Mai missbrauchte er einen Buben, auf den er aufpassen sollte.
Heute, Mittwoch, musste sich der Floridsdorfer wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Vor Gericht bekannte sich der äußerst korpulente Angeklagte zwar reumütig geständig, zeigte sich vor Richterin Martina Krainz ("Sie haben offensichtlich ein spezielles Interesse an Kindern.") allerdings eher wortkarg.
Als Babysitter auf Online-Plattform
2015 registrierte sich der gelernte Koch auf einer Online-Plattform als Babysitter, lernte schließlich die Eltern seines kleinen Opfers kennen und freundete sich mit ihnen an. Als das Paar im heurigen Mai für ein Wochenende nach Deutschland wollte, vertraute es dem 38-Jährigen den damals fünfjährigen Sohn an.
Spätabends zwang er den Buben wach zu bleiben, begrapschte ihn über längere Zeit im Intimbereich. Obwohl der Fünfjährige Schmerzen hatte und ihn mehrmals bat, aufzuhören, machte Norbert L. weiter. Das Kind vertraute sich nach der Tat seinem Vater an, dieser rief die Polizei. Die Beamten nahmen den Wiener fest.
"Habe mich noch nie an einem Kind vergriffen"
Vor der Polizei gab der Angeklagte an: "Ich wollte ausprobieren, ob mich Kinder sexuell erregen." Zweifel kommen vor Gericht auf, als der Wiener meint, er habe sich noch nie an einem Kind vergriffen. Denn: Auf seinem Handy wurden selbst gemachte Bilder eines weiteren Buben und des Intimbereiches eines Mädchens gefunden. Zudem wurden auf dem Laptop und dem Mobiltelefon des 38-Jährigen zahlreiche Kinderpornos entdeckt, die er im Laufe mehrerer Jahre gesammelt hatte. Auch dafür wird sich Norbert L. vor Gericht noch verantworten müssen.
Opfer leidet noch an Missbrauchs-Folgen
Der mittlerweile sechsjährige Bub – er wird derzeit vom Verein "Möwe" psychologisch betreut – leidet noch immer an den Folgen des Missbrauchs: Er hat Angst, allein mit einer Betreuungsperson zu Hause zu bleiben, kann nur noch bei seinen Eltern im Bett schlafen und fürchtet sich vor Männern, die dem Angeklagten ähnlich sehen. Opfer-Anwältin Michaele Schmotzer forderte daher 1.500 Euro Schmerzensgeld sowie die 100 Euro, die die Eltern Norbert L. für seine Babysitter-Dienste gegeben hatten.
Das rechtskräftige Urteil: Drei Jahre Haft. Die viermonatige U-Haft wird dem bisher unbescholtenen Wiener auf die Strafe angerechnet, eine elektronische Fußfessel wurde ausgeschlossen.