Zwei Jahre später
Wiener (53) muss plötzlich Energiebonus zurückzahlen
Ein Schreiben der MA40 sorgte nun für Verärgerung und Verwunderung zugleich. Nach zwei Jahren muss ein Wiener seine Energieförderung zurück blechen.
Die Rückzahlung trifft den 53-Jährigen hart. Hannes verlor nämlich im September 2021 seinen Job. Gleichzeitig erkrankte seine Lebensgefährtin und musste von Oktober 2021 bis September 2022 in Krankenstand gehen. Die Lage war dementsprechend schwierig.
Wegen Abfertigung im Vorjahr muss zurückgezahlt werden
Der 53-Jährige erhielt von seiner Firma zum Zeitpunkt der Kündigung eine höhere Abfertigung, da er ganze 34 Jahre dort gearbeitet hatte. Trotzdem belastete die persönliche Situation und die Teuerungen die Beiden im Jahr 2022 sehr, die Förderung wurde nach eigenen Angaben dringend benötigt.
Jetzt, ganze zwei Jahre später, meldete sich die MA40 bei Hannes und fordert jeweils die 200 Euro aus den Jahren 2022 und 2023 zurück. Im Schreiben bezieht sich das Sozialamt auf die überschrittene Grenze vom Gesamtbruttoeinkommen des Jahres, in dem Hannes arbeitslos wurde und die Abfertigung erhielt. Durch die Abfindung 2021 verdiente der 53-Jährige nämlich laut MA40 mehr als die vorgeschriebenen 100.000 Euro im Jahr – wer mehr kassiert, muss den Bonus zurückzahlen.
Ansuchen aufgrund der schwierigen Lage wird abgelehnt
Die Verärgerung ist bei Hannes groß. Das Ansuchen, die Rückzahlung zu erlassen, wurde abgelehnt, obwohl er dem Amt auch angeboten hatte, Dokumentationen der damaligen Lage einzureichen.
"Ich muss das jetzt zahlen, bitteres Zuckerl zum Lutschen", so Hannes gegenüber der "Heute"-Redaktion. Seit Februar 2023 hat Hannes nun wieder einen Job, von der Fahrzeugbranche wechselte er in die Baubranche – trotzdem findet er es ungerecht, das Geld jetzt zurückzahlen zu müssen.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Wiener namens Hannes (53) muss zwei Jahre nach Erhalt einer Energieförderung diese nun zurückzahlen, was bei ihm für große Verärgerung sorgt
- Trotz seiner schwierigen Lebenslage und der Tatsache, dass er im Jahr 2021 eine Abfertigung erhielt, die sein Einkommen über die vorgeschriebene Grenze hob, lehnte die MA40 sein Ansuchen auf Erlass der Rückzahlung ab