Österreich

Wiener (22) für Sex mit 13-Jähriger verurteilt

Heute Redaktion
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Ein 22 Jahre alter Bursche ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Kindesentziehung und schweren sexuellen Missbrauchs zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Wiener nicht. Der Schöffensenat sah ihm die Strafe unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit zur Gänze auf Bewährung nach. Die Staatsanwältin hatte dagegen keine Einwände, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
Die Verhandlung machte deutlich, dass nicht zwangsläufig hinter jedem Missbrauchs-Prozess brutale Übergriffe stehen, die mit dem Zerbrechen einer Kinderseele einhergehen. Der 22-Jährige, der sich laut psychiatrischem Gutachten infolge einer Entwicklungsstörung auf dem Reife-Niveau eines Jugendlichen befindet, hatte über seine Ex-Freundin ein Mädchen kennengelernt, das er zunächst für 16 hielt. Als sie ihn zum ersten Mal in seiner Wohnung in der Brigittenau besuchte, erfuhr er nicht nur, dass sie Schwierigkeiten mit ihren Eltern hatte und schon öfters von zu Hause ausgerissen war. Sie teilte ihm auch mit, dass sie erst 13 war.
 
13-Jährige versteckte sich vor Mutter in Bettkasten

Dennoch ließ der 22-Jährige das junge Mädchen bei sich übernachten, ohne dass ihre Eltern verständigt worden wären. Als die besorgte Mutter am folgenden Tag auftauchte - sie hatte auf der Suche nach der Tochter die Adresse als möglichen Aufenthaltsort in Erfahrung gebracht - ließ der 22-Jährige die Frau in die Wohnung und gab vor, das Mädchen wäre nicht bei ihm. Die Gesuchte hatte sich allerdings im Bettkasten versteckt, bevor er der Mutter die Tür öffnete.


"Sie wollte bei mir bleiben, vielleicht weil sie mich liebt"
In weiterer Folge verbrachte die 13-Jährige im September 2012 freiwillig und ohne Zwang drei Tage und Nächte bei dem um neun Jahre älteren jungen Mann. Es kam auch mehrfach zu intimen Kontakten. "Sie wollte bei mir bleiben, vielleicht weil sie mich liebt", gab der Angeklagte nun zu Protokoll. Die 13-Jährige bestätigte im Zeugenstand in knappen Worten, nichts sei gegen ihren Willen geschehen.
 
In Folge dessen fand das Gericht mit einen an der Untergrenze des Strafrahmens angesiedelten Sanktion das Auslangen und sprach trotz einer - wenn auch nicht einschlägigen -Vorstrafe die gänzliche bedingte Strafnachsicht aus.



APA/red.