Reisen
Wien als Risikogebiet: Das müssen Reisende jetzt wissen
Deutschland hat Wien angesichts der hohen Anzahl an Neuinfektionen offiziell zum Risikogebiet erklärt. Der ÖAMTC erklärt, was das für Reisende heißt.
Angesichts der hohen Anzahl an Neuinfektionen gilt das Bundesland Wien in Deutschland als Corona-Risikogebiet. "Das bedeutet zum einen, dass das deutsche Außenamt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Wien warnt. Umgekehrt müssen sich Einreisende aus Wien in Deutschland verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen – es sei denn, sie können ein negatives Testergebnis vorweisen, das höchstens 48 Stunden alt ist. Solange kein negatives Ergebnis vorliegt, müssen sie sich für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Und weiter: "Dabei ist zu beachten, dass die Details zu den Quarantäneregeln bzw. geltenden Ausnahmen die jeweiligen deutschen Bundesländer festlegen. Es ist daher wichtig, sich vorab beim jeweiligen Bundesland, in das man reisen möchte, über die gültigen Vorschriften zu informieren."
Was bedeutet die Reisewarnung für meine Pauschalreise?
Haben Reisende aus Wien eine Pauschalreise nach Deutschland gebucht und der Reisebeginn liegt innerhalb des Zeitraums, für den das Einreiseverbot gilt, kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten, also: die Reise kostenlos stornieren", sagt die Expertin.
Und wenn man in Deutschland nur eine Unterkunft gebucht hat?
Haben Individualreisende aus Wien kommend nur eine Unterkunft gebucht, gelten grundsätzlich die Stornobedingungen des jeweiligen Landes. Eine abschließende Beurteilung, ob eine kostenfreie Stornierung bei Beherbergungsverträgen möglich ist, ist aufgrund der unklaren Rechtslage jedoch nicht möglich. "Reisende sollten daher versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Beherbergungsbetrieb, z.B. eine Umbuchung, zu erzielen", rät ÖAMTC-Expertin Pronebner. Wird die Beherbergung durch den Anbieter storniert, können Reisende die vollen Kosten zurückfordern. Werden Gäste zu einer vorzeitigen Abreise aufgefordert, können sie eine anteilige Rückerstattung verlangen.
Was gilt, wenn ein Reisender aus Wien kommend nur ein Flug-/Bahn-/Busticket gebucht hat?
Wenn die Beförderung annulliert, also abgesagt, wird, erhalten Passagiere das Geld für den Ticketpreis zurück. Ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden. Wurde die Beförderung, z. B. der Flug, allerdings noch nicht annulliert, dann dürfen Reisende aus Wien zwar nach Deutschland einreisen, müssen aber eventuell in Quarantäne, da in der kurzen Zeit kein negativer Coronatest vorgewiesen werden kann. "Es ist derzeit rechtlich noch unklar, ob der Flug als Einzelleistung vom Reisenden storniert werden kann, da er von der Airline durchgeführt werden könnte. Daher ist es ratsam, sofort Kontakt mit der Airline aufzunehmen", empfiehlt die Expertin.
Eigene Regelungen für Einreise aus Wien in die Schweiz
Die Einreisebestimmungen für Personen aus Wien in die Schweiz unterscheiden sich von den deutschen Regelungen. Wer von Wien in die Schweiz einreisen möchte, muss eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne antreten, ein "Freitesten" ist nicht möglich. Achtung: Auch für Belgien brauchen Reisende aus Wien ab morgen einen negativen Test, der unbedingt in Belgien durchgeführt werden muss – zusätzlich muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden, und zwar auch bei negativem Testergebnis.
Übernachtungskosten im Quarantänefall in Österreich bis April 2021
Der Mobilitätsclub übernimmt für Ausflüge und Urlaube innerhalb von Österreich zusätzliche Übernachtungskosten am Urlaubsort, wenn eine behördliche Quarantäne verhängt wurde. Zunächst war diese Erweiterung der ÖAMTC-Schutzbrief-Leistungen bis 30. September 2020 befristet, wurde nun aber aufgrund der nach wie vor unsicheren Lage bis 30. April 2021 verlängert.
Diesen Schutz genießen Schutzbrief-Inhaber und mitreisende, geschützte Personen für bis zu 14 Übernachtungen (maximal 70 Euro pro Person und Nacht). Das gilt für alle geschützten Personen, auch wenn sie getrennt und nicht mit dem Auto verreisen und auch dann, wenn sie selbst infiziert sind. Die Kostenübernahme kommt zum Tragen, sofern keine andere Stelle (z.B. Reiseveranstalter oder Bund) dazu verpflichtet ist – gegebenenfalls werden die Kosten zwischenzeitlich durch den Schutzbrief übernommen.
Der Schutzbrief deckt auch die Kosten für einen Test auf eine Covid-19-Infektion, wenn durch ein negatives Ergebnis eine behördlich genehmigte Ausreise aus einem abgesperrten Gebiet ermöglicht wird.