Coronavirus

Was sich im Lockdown beim Einkaufen ändert

Mit der neuen Lockdown-Verordnung kommt nun auch wieder die Zehn-Quadratmeter-Regel – und damit wohl auch die Wagerlpflicht zurück.

Leo Stempfl
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Die Wagerlpflicht wird wohl zurückkehren.
Die Wagerlpflicht wird wohl zurückkehren.
picturedesk.com

Samstag gegen 16.30 Uhr wird die "COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung" präsentiert und damit wohl der "Lockdown Light" bekanntgegeben werden. Der Entwurf liegt "Heute" bereits vor, der Fahrplan zur Ausgangssperre kann hier nachgelesen werden.

Neben den fünf Gründen, das Haus zu verlassen, einem Shutdown von Kultur, Gastro und Amateursport findet sich darin auch eine interessante Regelung für Geschäfte, im Text der Verordnung "Kundenbereiche" genannt. Ein Betreten dieser ist laut § 4 nur gestattet, wenn man einen Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen hält und einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz trägt.

Wagerlpflicht

Außerdem findet sich darin eine Verpflichtung des Betreibers, sicherzustellen, dass jeder Kunde zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung hat. Diese Regelung galt bereits im Frühling, damals entschieden sich Supermärkte dazu, dies mit einer "Wagerlpflicht" umzusetzen. Denn nur so konnte ohne zusätzliches Personal die genaue Anzahl an Menschen, die im Geschäft sein dürfen, kontrolliert werden.

Auch in Einkaufszentren und Markthallen wird die Zehn-Quadratmeter-Regel gelten. Ist ein Geschäft kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich jeweils nur ein einzelner Kunde darin aufhalten.