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"Wie Verbrecher behandelt" – Krankl tobt nach Festnahme
Fußball-Legende Hans Krankl ist nach einem Rapid-Match kurzzeitig festgenommen worden und musste zum Polizei-Verhör. Nun laufen die Ermittlungen.
Wie "Heute" berichtete, kam es für Hans Krankl nach der 2:1-Niederlage gegen den LASK am Sonntag gleich doppelt bitter! Die Rapid-Legende wurde nach einem Vorfall nämlich kurzzeitig von der Polizei festgenommen und musste anschließend zur Einvernahme und eine Aussage machen.
Doch was war genau passiert? Laut "Kronen Zeitung" wollte der 69-Jährige nach dem Fußball-Spiel in einem Porsche Cayenne vom VIP-Parkplatz des Paschinger Stadions losfahren, allerdings wurde er dabei von Polizisten gestoppt, die gerade die Abreise koordinierten.
Krankl: "Straße war frei"
Medienberichten zufolge wollten die Beamten den Bus mit den Rapid-Fans zuerst vom Stadion fahren lassen. Im Interview mit der "Krone" hatte die Fußball-Ikone dafür aber kein Verständnis. Laut Krankl sei die Straße nämlich frei gewesen und der Bus habe sich nicht bewegt.
"Die Straße war frei und es gab keinen Grund, mich aufzuhalten. Daraufhin verlangte der Beamte meine Fahrzeugpapiere und sagte, dass ich festgenommen sei", erklärt Krankl gegenüber der "Kronen Zeitung". Was danach genau passierte, ist nicht ganz klar. Die Rapid-Legende bestreitet jedenfalls, auf Beamte losgefahren zu sein.
"Blöde Geschichte"
Die Polizei sieht die Sachlage aber anders und geht in die Offensive. Krankl sei nicht nur auf einen Polizisten losgerast, sondern habe drei Beamten angefahren, so die Polizei. Zudem hätte er seinen SUV erst dann angehalten, als die Stoßstange einen Polizisten berührt habe.
"Anschließend rollte er mit dem Fahrzeug auf zwei weitere Polizisten zu und stoppte auch dort erst nach einem neuerlichen Kontakt." Die Polizei hat die Festnahme laut Bestimmungen der Strafprozessordnung bestätigt. Die Fußball-Ikone spricht von einer "blöden Geschichte" und sagt, er sei wie "ein Verbrecher" behandelt worden.
Die Ermittlungen der Polizei laufen jedenfalls auf Hochtouren. Es gilt die Unschuldsvermutung.