Coronavirus
Wer Test nach Balkan-Urlaub verweigert, dem droht Haft
Ab heute ist für die Rückkehr nach Österreich aus den 32 Corona-Risikogebieten ein negativer Covid-19-Test Pflicht. Andererseits drohen hohe Strafen.
Diese Regelung gilt für Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Menschen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden hatten. Liegt ein solcher Corona-Test bei der Einreise nicht vor, müssen Betroffene in 10-tägige Heimquarantäne und den Test binnen 48 Stunden auf eigene Kosten nachholen.
Hohe Strafen drohen
Die Bundesregierung hat bereits letzte Woche neue Maßnahmen vorgestellt, um die Verbreitung des Coronavirus in Österreich zu verlangsamen. Ein Fokus liegt dabei vor allem auf Reisen vom Balkan. Denn die Balkan-Heimkehrer hätten laut Regierung zuletzt zu einem starken Anstieg der Kranken geführt. Aus diesem Grund werden die Einreisebestimmungen für jene Personen, die aus der Balkan-Region (Kroatien und Slowenien ausgenommen) kommen, nun verschärft.
Sobald ein negatives Test-Ergebnis vorliegt, dürfen die Betroffenen die Isolation beenden. Sollte dieser Corona-Test jedoch nicht nachgeholt werden, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450 Euro zu sanktionieren ist. Sogar eine mehrmonatige Haftstrafe ist möglich.
Diese 32 Länder sind riskant
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Corona-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).
Drittstaatsangehörige, die nicht über ein Schengen-Land einreisen, müssen auch mit negativem Test in eine unbedingte 10-tägige Quarantäne. Für diese ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen, die Kosten dafür tragen die Reisenden selbst. Ausnahmen gelten für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten.