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Wer nach Österreich will, muss neue Regeln beachten

Das Gesundheitsministerium hat eine neue Einreiseverordnung veröffentlicht, die bereits am 19. Dezember in Kraft tritt. "Heute" hat die Details.

Rene Findenig
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Bei der Einreise nach Österreich gibt es neue Bestimmungen.
Bei der Einreise nach Österreich gibt es neue Bestimmungen.
picturedesk.com

Am 19. Dezember tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung namens "Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19" in Kraft. Sie führt Neuerungen bei der Quarantänebestimmung ein: Einreisende, die in Corona-Quarantäne müssen, können sich erst ab dem fünften Tag mit negativem PCR- oder Antigentest freitesten.

Für Einreisende aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und dem Vatikan gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen zehn Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Für alle anderen Einreisende gilt eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten.

Ausreise vor Quarantäneende möglich

Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, "wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es. Bei Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen. Es wird dringend empfohlen, dieses Formular bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitzuführen. Einen Download dazu soll es in Kürze auf der Website des Gesundheitsministeriums geben.

Sonderregeln gibt es für humanitäre Einsatzkräfte, beruflich Reisende (darunter fallen auch 24-h-BetreuerInnen), Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung, medizinische Begleitpersonen und DiplomatInnen mit Legitimationskarte. Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn sie bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.

Wer komplett ohne Einschränkungen einreist

Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt, besagt die Verordnung. Komplett ohne Beschränkungen können eine ganze Reihe von Personengruppen – sie müssen allerdings die Ausnahmegründe bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft machen können. Aufgelistet werden:

- Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen
- Transitpassagiere
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
- Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
- Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
- Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen

Ebenso ist die Einreise "aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich". Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung.

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
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