Österreich
Wer ist schuld an der Beinahe-Tragödie im Cembran-Ke...
Buchstäblich in letzter Sekunde konnte im Linzer Cembran-Keller eine Katastrophe verhindert werden. Aus einer defekten Heizkanone war zu Silvester Kohlenmonoxid ausgetreten, 300 Partygäste mussten evakuiert werden. Die Polizei sicherte am Montag alle Spuren vor Ort. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob und gegen wen ermittelt wird.
Der Tatort wurde abgesperrt, mehr als sechs Stunden sicherten Experten am Montag, zwei Tage nach der Beinahe-Katastrophe im Cembrankeller, sämtliche Spuren. "Sachverständige sowie Beamte vom Kriminalreferat waren vor Ort und haben alles überprüft. Die Staatsanwaltschaft bekommt nun einen Bericht von uns", so der Linzer Stadtpolizei-Chef Karl Pogutter zu "Heute".
Die Staatsanwaltschaft muss dann klären, ob und gegen wen weiter ermittelt wird. Laut erstem Polizeibericht war es durch eine Verpuffung bei der im Keller installierten Butangas-Heizkanone zu einer Verrußung gekommen. Veranstalter "Projektx Kultur" rund um Obmann Lukas Baumgartner spricht indes von einer defekten Heizung, meinte auch, keinen Schlüssel zum Heizungsraum gehabt zu haben.
In einem Schreiben heißt es wörtlich: "Hätte der Vermieter früher auf unsere Hilferufe und SMS reagiert, hätten wir vielleicht das Schlimmste verhindern können. Wir hatten den Vermieter sogar mehrmals gebeten, die Heizung abzudrehen, weil es warm genug war. Dies wurde leider nicht gemacht."
Der Besitzer des "Cembrankellers" soll gemeint haben, die Heizung schalte sich um Mitternacht selbst ab. Er war am Montag auf "Heute"-Nachfrage für keine Stellungnahme erreichbar.
Unterdessen wird nun immer deutlicher, was alles passieren hätte können. Zum Glück bemerkten einige Besucher Rußpartikel auf der Haut, wurden so aufmerksam auf den Gasaustritt. Ansonsten wäre der Keller für die Gäste womöglich zu einer tödlichen Falle geworden. Zehn Personen mussten wie mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Spital.
Der schriftliche Bericht der Sachverständigen sollte der Staatsanwaltschaft in den kommenden Tagen vorliegen.
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