Österreich-News
Wer im Ausland rast, soll daheim Führerschein verlieren
Eine neue EU-Richtlinie sieht strengere Regeln im Straßenverkehr vor. Auch Österreicher wären betroffen.
Wer im Ausland rast, soll in Zukunft einfacher zur Verantwortung gezogen werden können: Die vierte Führerscheinrichtlinie der EU soll die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Verfolgung von Verkehrssündern verbessern. Noch 2019 blieben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU ungestraft, weil Täter nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt wurden.
Ein Entwurf der neuen Richtlinie sieht nun vor, dass Strafverfolgungsbehörden Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten sollen und der Entzug der Lenkberechtigung international anerkannt wird. Schwere Verkehrsdelikte werden dadurch leichter grenzübergreifend verfolgbar. Fix ist dies allerdings noch nicht: Zunächst müsste die Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen und dann in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Elektronischer Führerschein fürs Handy
Der Entwurf sieht noch weitere Änderungen vor. So ist etwa ein digitaler Führerschein fürs Handy geplant – in Österreich existiert dieser bereits, wird aber nicht international anerkannt – und in Fahrschulkursen soll klimaschonendes Fahren mehr Raum bekommen. Fahrschüler sollen lernen, welche Auswirkungen ihr Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat – etwa durch rechtzeitiges Schalten.
Fahrprüfungen ab 70
Pensionisten über 70 könnten künftig alle fünf Jahre eine Verkehrstauglichkeitsüberprüfung benötigen, um ihren Führerschein zu behalten. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis, wie dies im Detail in Österreich aussehen könnte, ist aber noch unklar – zumal der Richtlinienentwurf einigen Interpretationsspielraum lässt.