Wirtschaft

Wer GIS nicht zahlt, erwartet bei der ORF-Gebühr das

Für bisherige GIS-Zahler ändert sich mit der ORF-Gebühr nichts. Anders bei jenen, die bisher nicht gezahlt haben – sie müssen sich bald entscheiden.

Rene Findenig
Bisherige GIS-Nichtzahler müssen sich bei der ORF-Gebühr entscheiden.
Bisherige GIS-Nichtzahler müssen sich bei der ORF-Gebühr entscheiden.
Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com

Für bisherige GIS-Zahler ändert sich mit der neuen ORF-Gebühr bis auf die Höhe der Zahlung nichts. "Grundsätzlich gilt, dass sich für bestehende Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer aktuell nichts ändert und die ausgewählte Zahlungsmodalität bestehen bleibt", so der ORF. Aber auch bisherige GIS-Zahler bekommen eine neue Jahresvorschreibung ab 2026 im Voraus. Anders bei bisherigen Nicht-Zahlern. Bei ihnen wird die ab Jänner 2024 startende ORF-Gebühr wird nicht monatlich, sondern jährlich auf einen Schlag im Voraus zu zahlen sein, außer man erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat.

"Die möglichen Verrechnungsarten sind im Entwurf des neuen ORF Beitragsgesetzes geregelt, das ab Inkrafttreten umzusetzen ist. Allen ab 01.01.2024 neuen Beitragspflichten, die die Variante Zahlschein bevorzugen, ist zunächst eine Jahresvorschreibung zu übermitteln", so der ORF. "Diese kann mit der Einrichtung eines SEPA-Lastschrift-Mandates (Einzugsermächtigung) auf eine 2x- oder 6x-jährliche Zahlung umgestellt werden, wie dies auch schon bisher bei der GIS der Fall war."Jahreszahler müssen den Betrag zwischen 186 Euro und 245 Euro je nach Bundesland auf einmal berappen.

Dazu bleibt dann jeweils eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Zu Jahresbeginn 2024 soll allen österreichischen Haushalten (beziehungsweise den bisherigen Nichtzahlern) die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flattern. In Wien wird sie beispielsweise etwas über 235 Euro betragen, in Kärnten sogar 245 Euro, immerhin nur 186 Euro sind es in Nieder- und Oberösterreich sowie Vorarlberg. Zu zahlen wird das alles innerhalb von 14 Tagen sein, ansonsten klopft das Inkassobüro an. Im schlimmsten Fall drohen also neben hohen Mahnspesen auch Pfändungen.

Entgehen kannst du der neuen Gebühr nicht wirklich. Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Bürger in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr, darauf schlagen sechs der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe drauf. Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Grundsätzlich gilt aber: Wer von der bisherigen GIS befreit war, soll das auch von der neuen ORF-Gebühr bleiben.

GIS-befreit ist etwa, wessen Haushalts-Nettoeinkommen (für eine Person) 1.243,49 Euro nicht überschreitet. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite.

Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten. Alle anderen müssen zahlen – können aber die Zahlung der Jahresgebühr verhindern. Gezahlt werden soll nämlich per Überweisung beziehungsweise Zahlschein alles auf einmal – oder eben per Konto-Lastschriftmandat zweimal oder sechsmal jährlich. 

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    Polizisten mussten das ORF-Zentrum abriegeln.
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